COVID-19-Maßnahmengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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* bestimmte Betriebsstätten oder  
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* bestimmte Orte
* bestimmte Orte
zu betreten. Zentrale Normen für die Erlassung von Verboten sind die § 1 und 2 des ''COVID-19- Maßnahmengesetzes''.
zu betreten. Zentrale Normen für die Erlassung von Verboten sind die §§ 1 und 2 des ''COVID-19- Maßnahmengesetzes''.


=== § 1 ===
=== § 1 ===
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