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Grund für dieses Gesetz ist die Anordnung der österreichischen Bundesregierung, dass in bestimmten Zusammenhängen, z. B. beim Einkaufen in Supermärkten mit einer Fläche von mehr als 400 m², Schutzmasken zu tragen sind, gleichzeitig aber solche Schutzmasken in ausreichender Zahl und Qualität nach den geltenden rechtlichen Normen gar nicht zur Verfügung stehen bzw. das für den Kunden kostenlose Bereitstellen von normgerechten Masken eine erhebliche finanzielle Belastung für die Gewerbetreibenden bedeuten würden. | Grund für dieses Gesetz ist die Anordnung der österreichischen Bundesregierung, dass in bestimmten Zusammenhängen, z. B. beim Einkaufen in Supermärkten mit einer Fläche von mehr als 400 m², Schutzmasken zu tragen sind, gleichzeitig aber solche Schutzmasken in ausreichender Zahl und Qualität nach den geltenden rechtlichen Normen gar nicht zur Verfügung stehen bzw. das für den Kunden kostenlose Bereitstellen von normgerechten Masken eine erhebliche finanzielle Belastung für die Gewerbetreibenden bedeuten würden. | ||
'''Die [[w:Weltgesundheitsorganisation|Weltgesundheitsorganisation]] (WHO) hingegen rät dagegen ausdrücklich davon ab, einen Mundschutz zu tragen, wenn man nicht selbst erkrankt ist.'''<ref>[https://www.nachrichten.at/politik/innenpolitik/eigenes-gesetz-fuer-schnellmasken;art385,3246511 Masken im Supermarkt ab 6. April verpflichtend], Oberösterreichische Nachrichten vom 31. März 2020.</ref> | |||
== Inhalt des Gesetzes == | == Inhalt des Gesetzes == |
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