Albert III. (Görz): Unterschied zwischen den Versionen

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Seit dem 14. Jahrhundert hatten die Grafen von Görz im [[w:Möllntal|Möllntal]] in der Nähe der Münzstätte in [[Obervellach]] Bergbau betrieben. Graf Albert verlieh diese Bergrechte mit Fron und Wechsel an den Bischof Heinrich von Lavant.<ref name ="baum195"/>
Seit dem 14. Jahrhundert hatten die Grafen von Görz im [[w:Möllntal|Möllntal]] in der Nähe der Münzstätte in [[Obervellach]] Bergbau betrieben. Graf Albert verlieh diese Bergrechte mit Fron und Wechsel an den Bischof Heinrich von Lavant.<ref name ="baum195"/>


Albert (III.) hatte keine Kinder. Am 6. Juni 1364 schloss er in Wien mit [[Rudolf IV. (Österreich)|Herzog Rudolf (IV.) "''dem Stifter''"]] zwei Verträge, in denen er auf seine Ansprüche auf die [[w:Gefürstete Grafschaft Tirol|Grafschaft Tirol]] zugunsten der Herzöge von Österreich (Habsburgern) verzichtete und ihnen für den Fall, dass er keine legitimen männlichen Erben haben sollte, die Markgrafschaft Istrien, die Pfalzgrafschaft in Kärnten, die Herrschaft in der [[w:Metlika|Möttling]] sowie die Herrschaften in Lienz und im Pustertal vermachte. Diese Erbvereinbarung bedeutete einen Bruch jenes Vertrages, den er 1342er mit seinen Brüdern geschlossen hatte. Albert legte außerdem fest, dass er für den Fall, dass sein Bruder Meinhard (VI.) vor ihm sterben sollte, die Verwaltung von dessen Gebieten auf Lebenszeiten übernehmen würde, die nach seinem Tod jedoch ebenfalls an die Herzöge von Österreich fallen sollten. Herzog Rudolf sicherte ihn im Gegenzug für das Zustandekommen dieses Erbfalles zu, die bestehenden Freiheiten der Untertanen zu bestätigen und die Tilgung von Alberts Schulden und die Ausbezahlung der Mitgift seiner Gattin zu übernehmen sowie ihm bei seinen Ansprüchen auf Teile der Herrschaft Lienz zu unterstützen. <ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 198 und 212</ref>
Albert (III.) hatte keine Kinder. Am 6. Juni 1364 schloss er in Wien mit [[Rudolf IV. (Österreich)|Herzog Rudolf (IV.) "''dem Stifter''"]] zwei Verträge, in denen er auf seine Ansprüche auf die [[Grafschaft Tirol]] zugunsten der Herzöge von Österreich (Habsburgern) verzichtete und ihnen für den Fall, dass er keine legitimen männlichen Erben haben sollte, die Markgrafschaft Istrien, die Pfalzgrafschaft in Kärnten, die Herrschaft in der [[w:Metlika|Möttling]] sowie die Herrschaften in Lienz und im Pustertal vermachte. Diese Erbvereinbarung bedeutete einen Bruch jenes Vertrages, den er 1342er mit seinen Brüdern geschlossen hatte. Albert legte außerdem fest, dass er für den Fall, dass sein Bruder Meinhard (VI.) vor ihm sterben sollte, die Verwaltung von dessen Gebieten auf Lebenszeiten übernehmen würde, die nach seinem Tod jedoch ebenfalls an die Herzöge von Österreich fallen sollten. Herzog Rudolf sicherte ihn im Gegenzug für das Zustandekommen dieses Erbfalles zu, die bestehenden Freiheiten der Untertanen zu bestätigen und die Tilgung von Alberts Schulden und die Ausbezahlung der Mitgift seiner Gattin zu übernehmen sowie ihm bei seinen Ansprüchen auf Teile der Herrschaft Lienz zu unterstützen. <ref>vgl. Wilhelm Baum: ''Die Grafen von Görz'', 2000, S. 198 und 212</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==
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