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Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen zur Finanzierung dieser SURE-Initiative auf den Finanzmärkten Geld aufnehmen und dieses Geld dann zu günstigen Bedingungen in Form von Darlehen an die Unionsmitgliedstaaten zu vergeben. ''In dieser Weise profitieren die Mitgliedstaaten von dem guten Kreditrating der EU und niedrigen Fremdfinanzierungskosten''.<ref>[https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_20_572 Fragen und Antworten: Die Kommission schlägt mit „SURE“ ein befristetes Instrument vor, mit dem bis zu 100 Milliarden Euro zum Schutz von Arbeitsplätzen und Erwerbstätigen bereitgestellt werden sollen], Webseite der Europäischen Kommission vom 2. April 2020.</ref> | Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen zur Finanzierung dieser SURE-Initiative auf den Finanzmärkten Geld aufnehmen und dieses Geld dann zu günstigen Bedingungen in Form von Darlehen an die Unionsmitgliedstaaten zu vergeben. ''In dieser Weise profitieren die Mitgliedstaaten von dem guten Kreditrating der EU und niedrigen Fremdfinanzierungskosten''.<ref>[https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_20_572 Fragen und Antworten: Die Kommission schlägt mit „SURE“ ein befristetes Instrument vor, mit dem bis zu 100 Milliarden Euro zum Schutz von Arbeitsplätzen und Erwerbstätigen bereitgestellt werden sollen], Webseite der Europäischen Kommission vom 2. April 2020.</ref> | ||
Den Unionsmitgliedstaaten sollen dadurch die Kosten abgedeckt werden, die unmittelbar durch die Einführung oder Ausweitung nationaler Kurzarbeitsregelungen oder ähnlicher Maßnahmen für Selbstständige entstanden sind oder entstehen. Diese Darlehen für die Unionsmitgliedstaaten sollen durch ein System freiwilliger Garantien, die von den Mitgliedstaaten zusagt werden, abgesichert. Die zugesagten Garantien müssen dabei mindestens 25 % des Darlehenshöchstvolumens abdecken (25 Milliarden Euro).<ref>Siehe: [https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/2020/BD_-_Update_COVID-19-Massnahmenpakete_und_Budgetentwurf_2020.pdf COVID-19-Maßnahmenpakete und Budgetentwurf 2020], Information des Budgetdienstes der Republik Österreich, Parlamentsdienst vom 7. April 2020, S. 53/54.</ref> | Den Unionsmitgliedstaaten sollen dadurch die Kosten abgedeckt werden, die unmittelbar durch die Einführung oder Ausweitung nationaler Kurzarbeitsregelungen oder ähnlicher Maßnahmen für Selbstständige entstanden sind oder entstehen. Diese Darlehen für die Unionsmitgliedstaaten sollen durch ein System freiwilliger Garantien, die von den Mitgliedstaaten zusagt werden, abgesichert. Die zugesagten Garantien müssen dabei mindestens 25 % des Darlehenshöchstvolumens abdecken (25 Milliarden Euro).<ref>Siehe: [https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/2020/BD_-_Update_COVID-19-Massnahmenpakete_und_Budgetentwurf_2020.pdf COVID-19-Maßnahmenpakete und Budgetentwurf 2020], Information des Budgetdienstes der Republik Österreich, Parlamentsdienst vom 7. April 2020, S. 53/54.</ref> | ||
== Rechtsakt == | |||
Vor der Europäischen Kommission wurde nun vorgeschlagen, die SURE-Initiative in Form einer Verordnung auf Artikel 122 [[w:AEUV|AEUV]] zu stützen. Artikel 122 AEUV normiert, dass die Europäische Union Bestimmungen erlassen kann, wenn Maßnahmen erforderlich sind, weil innerhalb des europäischen [[w:Binnenmarkt|Binnenmarktes]] Versorgungsschwierigkeiten auftreten, wenn dies die für das Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich ist.<ref>Zur Entwicklung dieser Bestimmungen über die verschiedenen Vertragsfassungen seit 1957 siehe: [[w:Anton Schäfer (Rechtsanwalt)|Antonius Opilio]]: ''EUV | EGV | AEU'', Dornbirn 2008, Edition Europa Verlag, 2. Auflage, ISBN 3 901924 27 2 ([https://books.google.at/books?id=i9dbURMBAUoC& online Google books]).</ref> | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |
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