4. COVID-19-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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ausgeschüttet werden, wodurch der Steuerzahler insgesamt mit rund 32 Millionen Euro belastet werden kann.
ausgeschüttet werden, wodurch der Steuerzahler insgesamt mit rund 32 Millionen Euro belastet werden kann.


Mit dem 4. COVID-19-Gesetz wurde somit eine sehr große Erhöhung der Unterstützung für Tages- und Wochenzeitungen beschlossen und sind weitere Unterstützungen von Medienunternehmen im Gespräch. Dies, obwohl der Budgetdienstes der Republik Österreich anhand eines Konjunkturszenarios des [[w:Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung|Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung]] vom März 2020 bereits festgestellt hatte, dass der Wirtschaftssektor ''Information und Kommunikation'' ("Medien") im Zuge des COVID-19-Krise um +4% im  Jahr 2020 wachsen wird, während sonst - bis auf einen einzigen anderen (Gesundheit) - alle Wirtschaftssektoren in Österreich im Jahr 2020 bis zu über 12 % Minus-Wirtschaftswachstum aufweisen werden.<ref>Siehe: [https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/2020/BD_-_Update_COVID-19-Massnahmenpakete_und_Budgetentwurf_2020.pdf COVID-19-Maßnahmenpakete und Budgetentwurf 2020], Information des Budgetdienstes der Republik Österreich, Parlamentsdienst vom 7. April 2020, S. 8/54.</ref>
Mit dem 4. COVID-19-Gesetz wurde somit eine sehr große Erhöhung der Unterstützung für Tages- und Wochenzeitungen beschlossen und sind weitere Unterstützungen von Medienunternehmen im Gespräch. Dies, obwohl der Budgetdienstes der Republik Österreich anhand eines Konjunkturszenarios des [[w:Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung|Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung]] vom März 2020 bereits festgestellt hatte, dass der Wirtschaftssektor ''Information und Kommunikation'' ("Medien") im Zuge des COVID-19-Krise um +4% im  Jahr 2020 wachsen wird, während sonst - bis auf einen einzigen anderen (Gesundheit/öffentl. Verwaltung/Bildung) - alle Wirtschaftssektoren in Österreich im Jahr 2020 bis zu über 12 % Minus-Wirtschaftswachstum aufweisen werden.<ref>Siehe: [https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/2020/BD_-_Update_COVID-19-Massnahmenpakete_und_Budgetentwurf_2020.pdf COVID-19-Maßnahmenpakete und Budgetentwurf 2020], Information des Budgetdienstes der Republik Österreich, Parlamentsdienst vom 7. April 2020, S. 8/54.</ref>


Im ersten Gesetzesentwurf war eine Sonderförderung nur für Tageszeitungen für gedruckte Exemplare vorgesehen, wodurch die höchsten Subventionen für die "[[w: Kronen Zeitung|Kronen Zeitung]]" sowie "[[w:Österreich (Zeitung)|Österreich]]" und "[[w: Heute (österreichische Zeitung)|Heute]]" erhalten hätten. Nach Kritik anderer Medienunternehmen, den [[w:NEOS – Das Neue Österreich und Liberales Forum|NEOS]], der Journalistengewerkschaft, [[w: Reporter ohne Grenzen|Reporter ohne Grenzen]] und auf Drängen der [[w:Die Grünen – Die Grüne Alternative|Grünen]] wurde die Förderung sodann leicht abgeändert:
Im ersten Gesetzesentwurf war eine Sonderförderung nur für Tageszeitungen für gedruckte Exemplare vorgesehen, wodurch die höchsten Subventionen für die "[[w: Kronen Zeitung|Kronen Zeitung]]" sowie "[[w:Österreich (Zeitung)|Österreich]]" und "[[w: Heute (österreichische Zeitung)|Heute]]" erhalten hätten. Nach Kritik anderer Medienunternehmen, den [[w:NEOS – Das Neue Österreich und Liberales Forum|NEOS]], der Journalistengewerkschaft, [[w: Reporter ohne Grenzen|Reporter ohne Grenzen]] und auf Drängen der [[w:Die Grünen – Die Grüne Alternative|Grünen]] wurde die Förderung sodann leicht abgeändert:
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