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* für den der Bund, ein Land oder eine Gemeinde haftet oder | * für den der Bund, ein Land oder eine Gemeinde haftet oder | ||
* den Abgang dieses Betreibers oder Veranstalters trägt. | * den Abgang dieses Betreibers oder Veranstalters trägt. | ||
Durch das Gesetz sollen somit Privatveranstalter geschützt werden wie z. B. gewerbliche oder auf Gewinnerzielung ausgerichtete Fußballvereine. | Durch das Gesetz sollen somit Privatveranstalter geschützt werden wie z. B. gewerbliche oder auf Gewinnerzielung ausgerichtete Fußballvereine. Der Titel des Gestezes: ''Kunst-, Kultur- und Sport<u>sicherung</u>sgesetz'' ist irrefürhend, das er lediglich der Sicherung bzw. dem Schutz der Betreiber oder Veranstalter von Kunst-, Kultur- oder Sportereignissen oder Betreiber der Kunst- oder Kultureinrichtung dient, nicht aber dem Großteil der Menschen, die diesen Veranstaltern zuvor einen Teil ihres Vermögens (z. B. durch den Ticketvorverkauf) anvertraut haben. | ||
=== Verpflichtete Konsumenten === | === Verpflichtete Konsumenten === |
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