Freiwillige Feuerwehr Dornbirn: Unterschied zwischen den Versionen
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Freiwillige Feuerwehr Dornbirn (Quelltext anzeigen)
Version vom 24. Dezember 2019, 21:30 Uhr
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Das Großfeuer im Ebnit am 30. Juni 1927 mit Zerstörung der Kirche, der Schule, des Pfarrhofs und der Säge führt 1936 zur Gründung und Ausrüstung einer 28 Mann starken Löschgruppe.<ref>[http://www.inatura.at/fileadmin-client/gruppe1/medien/Bilder-News/2016/Feuerwehr_Festschrift_August_16_05.pdf 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Dornbirn], S. 13 f.</ref> | Das Großfeuer im Ebnit am 30. Juni 1927 mit Zerstörung der Kirche, der Schule, des Pfarrhofs und der Säge führt 1936 zur Gründung und Ausrüstung einer 28 Mann starken Löschgruppe.<ref>[http://www.inatura.at/fileadmin-client/gruppe1/medien/Bilder-News/2016/Feuerwehr_Festschrift_August_16_05.pdf 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Dornbirn], S. 13 f.</ref> | ||
Die Helme nach „Wiener Bauart“, die bereits bei der Freiwilligen Feuerwehr Dornbirn in Verwendung stehen, werden aufgrund eines Beschlusses vom 24. Februar 1935 des Ausschusses des Vorarlberger Landesverbandes für Feuerwehr- und Rettungswesen für ganz Vorarlberg eingeführt.<ref>[http://www.ffb.kit.edu/ctif_tagungsbaende/16_2008_Entwicklung_des_Kopfschutzes_fuer_den_Feuerwehrmann.pdf Entwicklung des Kopfschutzes für den Feuerwehrmann], anlässlich der 16. Tagung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Feuerwehr- und Brandschutzgeschichte im CTIF vom 3. bis 5. September 2008 , S. 277.</ref> | Die Helme nach „Wiener Bauart“, die bereits bei der Freiwilligen Feuerwehr Dornbirn in Verwendung stehen, werden aufgrund eines Beschlusses vom 24. Februar 1935 des Ausschusses des Vorarlberger Landesverbandes für Feuerwehr- und Rettungswesen für ganz Vorarlberg eingeführt.<ref>[http://www.ffb.kit.edu/ctif_tagungsbaende/16_2008_Entwicklung_des_Kopfschutzes_fuer_den_Feuerwehrmann.pdf Entwicklung des Kopfschutzes für den Feuerwehrmann], anlässlich der 16. Tagung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Feuerwehr- und Brandschutzgeschichte im CTIF vom 3. bis 5. September 2008, S. 277.</ref> | ||
Das in Deutschland geltende Gesetz über das Feuerlöschwesen wurde mit 1. Oktober 1939 in Österreich in Kraft gesetzt.<ref>Brandaus 3/2008, ''Der [[Anschluss Österreichs|Anschluss]] und die Folgen für die Feuerwehren''.</ref> Die freiwillige Feuerwehr in Vorarlberg wird als Feuerlöschpolizei in die deutsche Ordnungspolizei eingegliedert. Haussammlungen und der Feuerwehr-Christbaum werden verboten. Vereinsvermögen ist an die Gemeinde abzuführen.<ref>[http://www.inatura.at/fileadmin-client/gruppe1/medien/Bilder-News/2016/Feuerwehr_Festschrift_August_16_05.pdf 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Dornbirn], S. 13 f.</ref> Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr erfolgte weiterhin auf freiwilliger Basis, jedoch musste nun der [[Bürgermeister]] seine Zustimmung erteilen, da die freiwilligen Feuerwehren als „technische Hilfspolizeitruppe“ in die Ordnungspolizei einbezogen und als Vereine 1938 aufgelöst wurden. Die Ausrüstung und Finanzierung blieb jedoch weiterhin die Angelegenheit der Gemeinden.<ref>Brandaus 3/2008, ''Der [[Anschluss Österreichs|Anschluss]] und die Folgen für die Feuerwehren''. Siehe auch den Beitrag von Horst Rainer Sekyra darin.</ref> | Das in Deutschland geltende Gesetz über das Feuerlöschwesen wurde mit 1. Oktober 1939 in Österreich in Kraft gesetzt.<ref>Brandaus 3/2008, ''Der [[Anschluss Österreichs|Anschluss]] und die Folgen für die Feuerwehren''.</ref> Die freiwillige Feuerwehr in Vorarlberg wird als Feuerlöschpolizei in die deutsche Ordnungspolizei eingegliedert. Haussammlungen und der Feuerwehr-Christbaum werden verboten. Vereinsvermögen ist an die Gemeinde abzuführen.<ref>[http://www.inatura.at/fileadmin-client/gruppe1/medien/Bilder-News/2016/Feuerwehr_Festschrift_August_16_05.pdf 150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Dornbirn], S. 13 f.</ref> Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr erfolgte weiterhin auf freiwilliger Basis, jedoch musste nun der [[Bürgermeister]] seine Zustimmung erteilen, da die freiwilligen Feuerwehren als „technische Hilfspolizeitruppe“ in die Ordnungspolizei einbezogen und als Vereine 1938 aufgelöst wurden. Die Ausrüstung und Finanzierung blieb jedoch weiterhin die Angelegenheit der Gemeinden.<ref>Brandaus 3/2008, ''Der [[Anschluss Österreichs|Anschluss]] und die Folgen für die Feuerwehren''. Siehe auch den Beitrag von Horst Rainer Sekyra darin.</ref> |