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=== Jahresabschluss === | === Jahresabschluss === | ||
Spätestens fünf Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres hat der Vorarlberger Landeskriegsopferfonds der Vorarlberger Landesregierung den Rechnungsabschluss und einen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Der Voranschlag, der Rechnungsabschluss und der Tätigkeitsbericht des Vorarlberger Landeskriegsopferfonds bedürfen der Genehmigung der Landesregierung. Der Rechnungsabschluss und der Tätigkeitsbericht sind wiederum dem [[w:Vorarlberger Landtag|Vorarlberger Landtag]] vorzulegen (§ 12 Abs. 1 KOAbG). | Spätestens fünf Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres hat der Vorarlberger Landeskriegsopferfonds der Vorarlberger Landesregierung den Rechnungsabschluss und einen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Der Voranschlag, der Rechnungsabschluss und der Tätigkeitsbericht des Vorarlberger Landeskriegsopferfonds bedürfen der Genehmigung der Landesregierung. Der Rechnungsabschluss und der Tätigkeitsbericht sind wiederum dem [[w:Vorarlberger Landtag|Vorarlberger Landtag]] vorzulegen (§ 12 Abs. 1 KOAbG), der diesen jedoch nur zur Kenntnis nehmen kann. | ||
=== Vorarlberger Kriegsopferverband === | === Vorarlberger Kriegsopferverband === |
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