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== Herrschaften - ein Überblick == | == Herrschaften - ein Überblick == | ||
1282 belehnte König Rudolf I. mit Zustimmung der Reichsfürsten "''zu gesamten Hand''" seine beiden Söhne Albrecht und Rudolf mit den Herzogtümern Österreich und Steiermark, die er 1278 dem "Böhmenkönig" Ottokar abgenommen hatte. Zu diesem Geschehnis wurde am 27. Dezember 1282 eine Belehnungsurkunde mit einem Goldsiegel ausgestellt. Die Landstände beider Herzogtümer lehnte diese Form der Belehnung, die bei ihnen damals nicht üblich war, ab. In der "Rheinfeldner Hausordnung" vom 1. Juni 1283 machte König Rudolf daher seinen älteren Sohn Albrecht zu alleinigen Landesfürsten beider Herzogtümer. Er legte allerdings fest, dass sein jüngerer gleichnamiger Sohn dafür mit einem anderen Reichsfürstentum, einer Königskrone oder Bargeld zu entschädigen wäre und versuchte in seinen letzten Lebensjahren Rudolf (II.) die Nachfolge als römischer König zu sichern, was durch dessen frühen Tod nicht verwirklicht werden konnte.<ref name ="hamann406"/> | 1282 belehnte König Rudolf I. mit Zustimmung der Reichsfürsten "''zu gesamten Hand''" seine beiden Söhne Albrecht und Rudolf mit den Herzogtümern Österreich und Steiermark, die er 1278 dem "Böhmenkönig" Ottokar abgenommen hatte. Zu diesem Geschehnis wurde am 27. Dezember 1282 eine Belehnungsurkunde mit einem Goldsiegel ausgestellt. Die Landstände beider Herzogtümer lehnte diese Form der Belehnung, die bei ihnen damals nicht üblich war, ab. In der "[[w:Rheinfelder Hausordnung|Rheinfeldner Hausordnung]]" vom 1. Juni 1283 machte König Rudolf daher seinen älteren Sohn Albrecht zu alleinigen Landesfürsten beider Herzogtümer. Er legte allerdings fest, dass sein jüngerer gleichnamiger Sohn dafür mit einem anderen Reichsfürstentum, einer Königskrone oder Bargeld zu entschädigen wäre und versuchte in seinen letzten Lebensjahren Rudolf (II.) die Nachfolge als römischer König zu sichern, was durch dessen frühen Tod nicht verwirklicht werden konnte.<ref name ="hamann406"/> | ||
== Literatur == | == Literatur == |
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