Prozesskostenrisiko: Unterschied zwischen den Versionen

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Ganz besonders kam dieser Effekt bei der rechtswidrigen Verhängung von Verwaltungsstrafen nach dem [[COVID-19-Maßnahmengesetz]] und den hierzu erlassenen [[w:Verordnung#Österreich|Verordnungen]] zum Tragen. Obwohl von vielen Juristen und auch Richtern des [[w:Bundesverwaltungsgericht (Österreich)|Bundesverwaltungsgerichts]] auf die Rechtswidrigkeit dieser Strafen frühzeitig hingewiesen wurde, wurden diese weiter von der [[w:Exekutive|Exekutive]] mit Billigung der österreichischen [[w:Bundesregierung Kurz II|Bundesregierung]] unter [[w:Sebastian Kurz|Sebastian Kurz]] verhängt und von vielen Personen auch bezahlt, die nun grundsätzlich keinen Anspruch mehr hätten, diese Strafen zurückzuerhalten, obwohl inzwischen der Verfassungsgerichtshof die Rechtswidrigkeit der hierzu erlassenen Verordnung und damit vieler dieser Strafen festgestellt hat. (siehe: [[Chronologie der Corona-Krise in Österreich]]).
Ganz besonders kam dieser Effekt bei der rechtswidrigen Verhängung von Verwaltungsstrafen nach dem [[COVID-19-Maßnahmengesetz]] und den hierzu erlassenen [[w:Verordnung#Österreich|Verordnungen]] zum Tragen. Obwohl von vielen Juristen und auch Richtern des [[w:Bundesverwaltungsgericht (Österreich)|Bundesverwaltungsgerichts]] auf die Rechtswidrigkeit dieser Strafen frühzeitig hingewiesen wurde, wurden diese weiter von der [[w:Exekutive|Exekutive]] mit Billigung der österreichischen [[w:Bundesregierung Kurz II|Bundesregierung]] unter [[w:Sebastian Kurz|Sebastian Kurz]] verhängt und von vielen Personen auch bezahlt, die nun grundsätzlich keinen Anspruch mehr hätten, diese Strafen zurückzuerhalten, obwohl inzwischen der Verfassungsgerichtshof die Rechtswidrigkeit der hierzu erlassenen Verordnung und damit vieler dieser Strafen festgestellt hat. (siehe: [[Chronologie der Corona-Krise in Österreich]]).
== Bilanzen - Rückstellungen ==
Besteht die Gefahr, dass ein Unternehmen in absehbarer Zeit einen Rechtsstreit verwickelt wird, werden von ordentlichen Kaufleuten [[w:Rückstellung|Rückstellungen]] in der Bilanz vorgesehen, um die Unwägbarkeiten eines Verfahrens (das Prozesskostenrisiko) langfristig abzufangen.


== Literatur ==
== Literatur ==
9.999

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