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Durch das Reichsvolksschulgesetz von 1869 fand eine umfassende Schulreform statt. Die Landtage hatten zu diesem Gesetz Detailbestimmungen zu erlassen. Mit dem Gesetz zur Regelung der | Durch das Reichsvolksschulgesetz von 1869 fand eine umfassende Schulreform statt. Die Landtage hatten zu diesem Gesetz Detailbestimmungen zu erlassen. Mit dem Gesetz zur Regelung der | ||
Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen wurden nicht nur unterschiedliche Gehälter für männliche und weibliche Lehrer gesetzlich normiert, sondern auch das Lehrerinnenzölibat. Dabei wurde festgelegt, dass eine Verehelichung einer Lehrerin als freiwillige Dienstentsagung angesehen wird oder eigenmächtige Dienstes-Verlassung und dadurch auch der Anspruchs auf die Versetzung in den Ruhestand wegfällt. Auch ein noch nicht definitiv angestellter männlicher Unterlehrer soll durch die Verheiratung ohne Genehmigung der Bezirksschulbehörde seine Anstellung verlieren. Vorarlberg war mit solchen Regelungen nicht alleine, auch in 15 von 17 anderen Kronländern galten solche oder ähnliche einschränkende Bestimmungen für Lehrerinnen.<ref name=UNB1>Ulrich Nachbaur: Vortrag in der Reihe „Verbotene Liebe“ des Vorarlberger Landesarchivs am 12. Mai 2010 in Bregenz (Landesarchivs), abgedruckt in Verba Volant Nr. 73.</ref><ref name=UNB2>Ulrich Nachbaur: Der | Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volksschulen wurden nicht nur unterschiedliche Gehälter für männliche und weibliche Lehrer gesetzlich normiert, sondern auch das Lehrerinnenzölibat. Dabei wurde festgelegt, dass eine Verehelichung einer Lehrerin als freiwillige Dienstentsagung angesehen wird oder eigenmächtige Dienstes-Verlassung und dadurch auch der Anspruchs auf die Versetzung in den Ruhestand wegfällt. Auch ein noch nicht definitiv angestellter männlicher Unterlehrer soll durch die Verheiratung ohne Genehmigung der Bezirksschulbehörde seine Anstellung verlieren. Vorarlberg war mit solchen Regelungen nicht alleine, auch in 15 von 17 anderen Kronländern galten solche oder ähnliche einschränkende Bestimmungen für Lehrerinnen.<ref name=UNB1>Ulrich Nachbaur: Vortrag in der Reihe „Verbotene Liebe“ des Vorarlberger Landesarchivs am 12. Mai 2010 in Bregenz (Landesarchivs), abgedruckt in Verba Volant Nr. 73.</ref><ref name=UNB2>Ulrich Nachbaur: Der Lehrerinnenzölibat in Vorarlberg, V-Dialog, Zeitschrift für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vorarlberger Landesverwaltung, Nr. 4, Dezember 2009, S. 24.</ref> | ||
Anlässlich einer Änderung der Bestimmungen zur Witwen- und Waisenversorgung wurde 1905 in Vorarlberg der Zölibat auch auf Lehrerinnen in Pension ausgedehnt. Sie wurden dadurch den Lehrerwitwen gleichgestellt. Diese verloren bereits zuvor bei einer Wiederverheiratung den Anspruch auf eine Pension. Nach dem [[w:Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] war es vor allem der Einfluss der [[w:SPÖ Vorarlberg|Sozialdemokraten]] in Vorarlberg, die zu einem Überdenken der Regelungen zum Lehrerinnenzölibat führte. Diese Bestimmung wurde daher bald etwas entschärft. Den verheirateten Lehrerinnen wurden nun ihre einbezahlten Pensionsbeiträge zurückgezahlt und ab 1923 erhielten sie zumindest eine Abfertigung. Bezüglich des Pensionistinnenzölibats wurde festgelegt, dass der Pensionsbezug zukünftig nur für die Dauer der Ehe ausgesetzt wird. Grund für die Beibehaltung des Lehrerinnenzölibats auch nach 1923 war, dass die [[w: Christlichsoziale Partei (Österreich)|christlichsoziale Partei]] in Vorarlberg der Ansicht war, dass eine Frau nur entweder eine gute Mutter oder eine gute Lehrerin sein könne, nicht beides. Es gab auch eine sozialpolitische Diskussion zu sogenannten „Doppelverdienern“<ref>Das „Doppelverdienergesetz“ von 1933 der [[w: Austrofaschismus|ständestaatlichen Diktatur]] in Österreich normierte, dass eine Heirat und ebenso eine Lebenspartnerschaft ohne Heirat für Frauen im öffentlichen Dienst automatisch zum Verlust der Beschäftigung führt.</ref> in einer Ehe, die sich ein hohes Familieneinkommen sichern würden, während viele andere Menschen arbeitslos seien.<ref name=UNB1 /><ref name=UNB2 /><ref>[https://zeitreisefuehrer-vorarlberg.blogspot.com/2010/06/der-lehrerinnenzolibat-in-vorarlberg.html Der Lehrerinnenzölibat in Vorarlberg: Als die Lehrerinnen noch "Fräuleins" waren], Webseite: zeitreisefuehrer-vorarlberg.blogspot.com.</ref> | Anlässlich einer Änderung der Bestimmungen zur Witwen- und Waisenversorgung wurde 1905 in Vorarlberg der Zölibat auch auf Lehrerinnen in Pension ausgedehnt. Sie wurden dadurch den Lehrerwitwen gleichgestellt. Diese verloren bereits zuvor bei einer Wiederverheiratung den Anspruch auf eine Pension. Nach dem [[w:Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] war es vor allem der Einfluss der [[w:SPÖ Vorarlberg|Sozialdemokraten]] in Vorarlberg, die zu einem Überdenken der Regelungen zum Lehrerinnenzölibat führte. Diese Bestimmung wurde daher bald etwas entschärft. Den verheirateten Lehrerinnen wurden nun ihre einbezahlten Pensionsbeiträge zurückgezahlt und ab 1923 erhielten sie zumindest eine Abfertigung. Bezüglich des Pensionistinnenzölibats wurde festgelegt, dass der Pensionsbezug zukünftig nur für die Dauer der Ehe ausgesetzt wird. Grund für die Beibehaltung des Lehrerinnenzölibats auch nach 1923 war, dass die [[w: Christlichsoziale Partei (Österreich)|christlichsoziale Partei]] in Vorarlberg der Ansicht war, dass eine Frau nur entweder eine gute Mutter oder eine gute Lehrerin sein könne, nicht beides. Es gab auch eine sozialpolitische Diskussion zu sogenannten „Doppelverdienern“<ref>Das „Doppelverdienergesetz“ von 1933 der [[w: Austrofaschismus|ständestaatlichen Diktatur]] in Österreich normierte, dass eine Heirat und ebenso eine Lebenspartnerschaft ohne Heirat für Frauen im öffentlichen Dienst automatisch zum Verlust der Beschäftigung führt.</ref> in einer Ehe, die sich ein hohes Familieneinkommen sichern würden, während viele andere Menschen arbeitslos seien.<ref name=UNB1 /><ref name=UNB2 /><ref>[https://zeitreisefuehrer-vorarlberg.blogspot.com/2010/06/der-lehrerinnenzolibat-in-vorarlberg.html Der Lehrerinnenzölibat in Vorarlberg: Als die Lehrerinnen noch "Fräuleins" waren], Webseite: zeitreisefuehrer-vorarlberg.blogspot.com.</ref> |
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