COVID-19-Maßnahmengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Auswirkung auf Betriebe ===
=== Auswirkung auf Betriebe ===
Im Gegensatz zum Epidemiegesetz ist im ''Covid-19-Maßnahmengesetz'' (alt und neu) für Betriebsschließungen kein Rechtsanspruch auf Entschädigung vorgesehen. Die [[w:SPÖ|SPÖ]], die [[w:FPÖ|FPÖ]] und die [[w:NEOS|NEOS]] hatten im Nationalrat dies noch vor der Beschlussfassung im März 2020 gefordert. Dies wurde jedoch von den Regierungsparteien ([[w:ÖVP|ÖVP]] und [[w:Die Grünen – Die Grüne Alternative|GRÜNE]]) abgelehnt. Auch eine Minimalvariante, dass Entschädigungen für den Verdienstentgang zumindest für Betriebe bis zu 25 Mitarbeitern gelten sollen, wurde von den Regierungsparteien zuerst abgelehnt. Wenige Tage später wurden dann doch ein [[Härtefallfonds]] (Härtefallfondsgesetz) geschaffen, durch welchen Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freie Dienstnehmer nach §4 Abs 4 ASVG, Non-Profit-Organisationen (NPO) nach §§ 34–47 Bundesabgabenordnung (BAO) sowie Kleinstunternehmen laut Empfehlung 2003/361/EG sowie Landwirte unterstützt werden sollen. In weiterer Folge wurde eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten auf Kosten der Steuerzahler für Unternehmer geschaffen.
Im Gegensatz zum Epidemiegesetz ist im ''Covid-19-Maßnahmengesetz'' (alt und neu) für Betriebsschließungen kein Rechtsanspruch auf Entschädigung vorgesehen. Die [[w:SPÖ|SPÖ]], die [[w:FPÖ|FPÖ]] und die [[w:NEOS|NEOS]] hatten im Nationalrat dies noch vor der Beschlussfassung im März 2020 gefordert. Dies wurde jedoch von den Regierungsparteien ([[w:ÖVP|ÖVP]] und [[w:Die Grünen – Die Grüne Alternative|GRÜNE]]) abgelehnt. Auch eine Minimalvariante, dass Entschädigungen für den Verdienstentgang zumindest für Betriebe bis zu 25 Mitarbeitern gelten sollen, wurde von den Regierungsparteien zuerst abgelehnt. Wenige Tage später wurden dann doch ein [[Härtefallfonds]] (Härtefallfondsgesetz) geschaffen, durch welchen Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freie Dienstnehmer nach §4 Abs 4 ASVG, Non-Profit-Organisationen (NPO) nach §§ 34–47 Bundesabgabenordnung (BAO) sowie Kleinstunternehmen laut Empfehlung 2003/361/EG sowie Landwirte unterstützt werden sollen. In weiterer Folge wurde eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten auf Kosten der Steuerzahler für Unternehmer geschaffen (siehe den [[COVID-19-Krisenbewältigungsfonds]], welcher inzwischen 28 Milliarden Euro an Förderung für Unternehmer und Selbständige sowie Non-Profit-Organisationen vorsieht - aus Steuergeldern).


=== Auswirkung auf Arbeitnehmer ===
=== Auswirkung auf Arbeitnehmer ===
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