COVID-19-Maßnahmengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Regelungen nach Erlass des COVID-19-Maßnahmengesetzes (alt) ===
=== Regelungen nach Erlass des COVID-19-Maßnahmengesetzes (alt) ===
Im Weiteren werden die wichtigsten Verordnungen angeführt, die im Rahmen der COVID-19-Maßnahmen nach Erlass des COVID-19-Maßnahmengesetzes am 15. März 2020 in Kraft gesetzt wurden. Im Zeitraum vom 15. März bis 25. September 2020 wurden von der österreichischen Regierung 161 Verordnungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erlassen (dies bedeutet, fast jeden Tag eine Verordnung). Zu den im Zuge der COVID-19-Pandemie erlassenen COVID-19-Gesetzen siehe [[COVID-19-Gesetze|hier]].  
Im Weiteren werden die wichtigsten Verordnungen angeführt, die im Rahmen der COVID-19-Maßnahmen nach Erlass des COVID-19-Maßnahmengesetzes am 15. März 2020 in Kraft gesetzt wurden. Im Zeitraum vom 15. März bis 25. September 2020 wurden von der österreichischen Regierung 161 Verordnungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erlassen (dies bedeutet, jeden Tag eine Verordnung oder ein Gesetz). Zu den im Zuge der COVID-19-Pandemie erlassenen COVID-19-Gesetzen siehe [[COVID-19-Gesetze|hier]].  
# <s>Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ({{BGBl|II Nr. 96/2020}}).</s> Diese Verordnung wurde durch die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV) ({{BGBl|II Nr. 197/2020}}) zum 1. Mai 2020, 0:00 Uhr, aufgehoben.
# <s>Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ({{BGBl|II Nr. 96/2020}}).</s> Diese Verordnung wurde durch die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV) ({{BGBl|II Nr. 197/2020}}) zum 1. Mai 2020, 0:00 Uhr, aufgehoben.
# Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 die Sperrstunde und Aufsperrstunde im Gastgewerbe festgelegt werden ({{BGBl|II Nr. 97/2020}}).
# Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 die Sperrstunde und Aufsperrstunde im Gastgewerbe festgelegt werden ({{BGBl|II Nr. 97/2020}}).
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