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=== Sonntag, 1. | === Sonntag, 1. November 2020 === | ||
* In der Nacht vom 1. November auf den 2. November werden in Österreich strengere Maßnahmen (2. Lockdown) - eng angelehnt an Regelungen in Deutschland - mittels einer einfachen Verordnung des Gesundheitsministers veröffentlicht.<ref>Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV) ({{BGBl|II Nr. 463/2020}}).</ref> Unter anderem auch Ausgangsbeschränkungen von 20:00 bis 6:00 Uhr, die vom 3. November 2020 bis vorerst 12. November 2020 gelten, wobei keinerlei wissenschaftliche Grundlage für diese Ausgangsbeschränkungen und deren Wirksamkeit für eine Eindämmung der COVID-19-Situation von der Bundesregierung belegt wurden. Der [[w:Nationalrat (Österreich)|Nationalrat]] und der [[w:Bundesrat (Österreich)|Bundesrat]] wurden in die Erlassung dieser Vordnung nur am Rande durch den [[w:Hauptausschuss des Nationalrates|Hauptausschuss des Nationalrates]] eingebunden. Eine parlamentarische Debatte und Abstimmung hierzu fand nicht statt, obwohl schwere Eingriffe in Bürger- und Grundfreiheiten angeordnet wurden. | * In der Nacht vom 1. November auf den 2. November werden in Österreich strengere Maßnahmen (2. Lockdown) - eng angelehnt an Regelungen in Deutschland - mittels einer einfachen Verordnung des Gesundheitsministers veröffentlicht.<ref>Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV) ({{BGBl|II Nr. 463/2020}}).</ref> Unter anderem auch Ausgangsbeschränkungen von 20:00 bis 6:00 Uhr, die vom 3. November 2020 bis vorerst 12. November 2020 gelten, wobei keinerlei wissenschaftliche Grundlage für diese Ausgangsbeschränkungen und deren Wirksamkeit für eine Eindämmung der COVID-19-Situation von der Bundesregierung belegt wurden. Der [[w:Nationalrat (Österreich)|Nationalrat]] und der [[w:Bundesrat (Österreich)|Bundesrat]] wurden in die Erlassung dieser Vordnung nur am Rande durch den [[w:Hauptausschuss des Nationalrates|Hauptausschuss des Nationalrates]] eingebunden. Eine parlamentarische Debatte und Abstimmung hierzu fand nicht statt, obwohl schwere Eingriffe in Bürger- und Grundfreiheiten angeordnet wurden. | ||
=== Dienstag, 3. | === Dienstag, 3. November 2020 === | ||
* Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV - ({{BGBl|II Nr. 463/2020}}) tritt um 0:00 Uhr in Kraft (vorerst bis 30. November 2020). | * Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV - ({{BGBl|II Nr. 463/2020}}) tritt um 0:00 Uhr in Kraft (vorerst bis 30. November 2020). | ||
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