COVID-19-Maßnahmengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Regelungen vor Erlass des COVID-19-Maßnahmengesetzes ===
=== Regelungen vor Erlass des COVID-19-Maßnahmengesetzes ===
Im Zeitraum vom 22. Februar bis 15. März 2020 wurden von der österreichischen Regierung 16 Verordnungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erlassen.
Im Zeitraum vom 22. Februar bis 15. März 2020 (22 Tage) wurden von der österreichischen Regierung 16 Verordnungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erlassen.
# Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem Minister für Kultus und Unterricht vom 22. Februar 1915, betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen geändert wird ({{BGBl|II Nr. 21/2020}}).
# Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung des Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem Minister für Kultus und Unterricht vom 22. Februar 1915, betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen geändert wird ({{BGBl|II Nr. 21/2020}}).
# Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend die Betriebsbeschränkung oder Schließung gewerblicher Unternehmungen bei Auftreten von Infektionen mit SARS-CoV-2 („2019 neuartiges Coronavirus“) und Änderung der Verordnung über die Beförderung von Personen, die mit übertragbaren Krankheiten behaftet oder solcher Krankheiten verdächtig sind ({{BGBl|II Nr. 74/2020}}).
# Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend die Betriebsbeschränkung oder Schließung gewerblicher Unternehmungen bei Auftreten von Infektionen mit SARS-CoV-2 („2019 neuartiges Coronavirus“) und Änderung der Verordnung über die Beförderung von Personen, die mit übertragbaren Krankheiten behaftet oder solcher Krankheiten verdächtig sind ({{BGBl|II Nr. 74/2020}}).
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