Grafen von Ortenburg: Unterschied zwischen den Versionen

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== Herkunft und Anfänge ==
== Herkunft und Anfänge ==
Die Grafenfamilie der Ortenburger war mit der Grafenfamilie von Tirol verwandt. Beide Familien führte ihre Herkunft auf Adalbert, den [[w:Vitztum|Vizedom]] des [[w:Hochstift Freising|Hochstiftes Freising]] zurück, der sich 1093 erstmals von Ortenburg nannte. Die Stammburg der Ortenburger war eine hölzerne Burganlage im heutigen [[Baldramsdorf]], aus der später der Meierhof der [[w:Ruine Ortenburg|Ortenburg]] wurde. Die Ortenburg, die heute nur mehr als Ruine erhalten ist, wurde erst Ende des 12. Jahrhunderts in der Nähe der ersten Burganlage auf einem Felssporn.<ref name ="ÖsterreichischeGeschichte330">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 330</ref> Die Familie der Ortenburger verwendete bis ca. 1200 die Formel "Dei gratias Comes" in ihren Urkundensiegeln, was ein Indiz dafür ist, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt eine reichsunmittelbar <ref group="A"> Als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar" galten seit dem 11. Jahrhundert im Reich die Territorien der [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]]. Diese bildeten im Mittelalter innerhalb des Adels einen eigenen landrechtlichen Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, hatten rechtlich sie eine Zwischenstellung zwischen Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten "Gaugrafschaften" und "Stammesherzogtümer" waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten die Edelfreien und Hochfreien ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Gewöhnlich führten sie den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> war und ihre Territorien als "freies Eigen" besaß oder diese Position zumindest beanspruchen konnte.<ref name ="lackner217">vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"''. Zum Gebrauch der Gottesgnadenformel bei den Grafen von Görz, von Ortenburg und von Cilli und den Burggrafen von Maidburg. In: Johannes Gießauf - Rainer Murauer - Martin P. Schennach (Hrsg.): ''Päpste, Privilegien und Provinzen''. Beiträge zur Kirchen-, Rechts- und Landesgeschichte. Festschrift für [[w:Werner Maleczek|Werner Maleczek]] zum 65. Geburtstag (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 55). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010, ISBN 978-3-205-78577-4. S. 217</ref>
Die Grafenfamilie der Ortenburger war mit der Grafenfamilie von Tirol verwandt. Beide Familien führten ihre Herkunft auf Adalbert, den [[w:Vitztum|Vizedom]] des [[w:Hochstift Freising|Hochstiftes Freising]] zurück, der sich 1093 erstmals von Ortenburg nannte. Die Stammburg der Ortenburger war eine hölzerne Burganlage im heutigen [[Baldramsdorf]], aus der später der Meierhof der [[w:Ruine Ortenburg|Ortenburg]] wurde. Die Ortenburg, die heute nur mehr als Ruine erhalten ist, wurde erst Ende des 12. Jahrhunderts in der Nähe der ersten Burganlage auf einem Felssporn.<ref name ="ÖsterreichischeGeschichte330">vgl. [[w:Heinz Dopsch|Heinz Dopsch]] - [[w:Karl Brunner (Historiker)|Karl Brunner]] - [[w:Maximilian Weltin|Maximilian Weltin]] (Hrsg.): ''Österreichische Geschichte 1122–1278''. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 330</ref> Die Grafenfamilie der Ortenburger verwendete bis ca. 1200 die Formel "Dei gratias Comes" in ihren Urkundensiegeln, was ein Indiz dafür ist, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt reichsunmittelbar<ref group="A"> Als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar" galten seit dem 11. Jahrhundert im Reich die Territorien der [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]]. Diese bildeten im Mittelalter innerhalb des Adels einen eigenen landrechtlichen Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, hatten rechtlich sie eine Zwischenstellung zwischen Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten "Gaugrafschaften" und "Stammesherzogtümer" waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten die Edelfreien und Hochfreien ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Gewöhnlich führten sie den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> war und ihre Territorien als "freies Eigen" besaß oder diese Position zumindest zu beanspruchen versuchte.<ref name ="lackner217">vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"''. Zum Gebrauch der Gottesgnadenformel bei den Grafen von Görz, von Ortenburg und von Cilli und den Burggrafen von Maidburg. In: Johannes Gießauf - Rainer Murauer - Martin P. Schennach (Hrsg.): ''Päpste, Privilegien und Provinzen''. Beiträge zur Kirchen-, Rechts- und Landesgeschichte. Festschrift für [[w:Werner Maleczek|Werner Maleczek]] zum 65. Geburtstag (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 55). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010, ISBN 978-3-205-78577-4. S. 217</ref>


== Geschichte ==
== Geschichte ==
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