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=== Freitag, 4. Dezember 2020 === | === Freitag, 4. Dezember 2020 === | ||
* Publikation der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden ([[2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] – 2. COVID-19-SchuMaV).<ref>{{BGBl|II Nr. 544/2020}}.</ref> Die Verordnung tritt am 7. Dezember 2020 in Kraft. Dieser Verordnung haben im [[w:Hauptausschuss des Nationalrates|Hauptausschuss des Nationalrates]] die ÖVP, die GRÜNEN und die SPÖ zugestimmt. Mit Inkrafttreten dieser 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt die [[COVID-19-Notmaßnahmenverordnung]] durch Zeitablauf außer Kraft.<ref>§ 19 Abs. 1 [[COVID-19-Notmaßnahmenverordnung]].</ref> | * Publikation der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden ([[2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] – 2. COVID-19-SchuMaV).<ref>{{BGBl|II Nr. 544/2020}}.</ref> Die Verordnung tritt am 7. Dezember 2020 in Kraft. Dieser Verordnung haben im [[w:Hauptausschuss des Nationalrates|Hauptausschuss des Nationalrates]] die ÖVP, die GRÜNEN und die SPÖ zugestimmt. Mit Inkrafttreten dieser 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt die [[COVID-19-Notmaßnahmenverordnung]] durch Zeitablauf außer Kraft.<ref>§ 19 Abs. 1 [[COVID-19-Notmaßnahmenverordnung]].</ref> | ||
=== Donnerstag, 10. Dezember 2020 === | |||
* Am [[w:Tag der Menschenrechte|Tag der Menschenrechte]] wird von der österreichischen Bundesregierung eine Entwurf eines Abänderungsantrags zum Epidemiegesetz vorgelegt. Mit diesem wäre es der Polizei künftig möglich gewesen auch in Wohnungen z. B. die Einhaltung der Quarantäne, ohne vorherige Genehmigung durch ein Gericht, zu kontrollieren. Erst nach scharfer Kritik der Opposition (SPÖ, NEOS, FPÖ) wurde dieser Abänderungsantrag noch einmal geändert und diese geplante Bestimmung herausgenommen. Es ist dies die selbe Vorgehenweise der Bundesregierung wie bereits zum 1. April (Ostererlass), mit dem das verfassungsgesetzlich zu gewährleistende [[w:Hausrecht|Hausrecht]]<ref>{{Art.|9|StGG|RIS-B|Dokumentnummer=NOR12000065}} ''Unverletzlichkeit des Hausrechts'' im ''[[w:Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger|Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger]]'' (StGG) von 1867.</ref> eingeschränkt werden soll. Der stellvertretende NEOS-Klubobmann [[w:Niki Scherak|Niki Scherak]] nannte diesen Vorschlag im Abänderungsantrag: ''türkis-grünen Allmachtsfantasien''. Er führte weiter aus: ''Solche Zustände kennt man maximal von autoritären Staaten. Das ist gefährlich, das ist einer Demokratie und einem Rechtsstaat nicht würdig“, sagte Scherak. Es sei unfassbar, mit welcher Selbstverständlichkeit die Bundesregierung still und heimlich in fundamentale Grund- und Freiheitsrechte eingreifen würde. Die Bundesregierung trage die „bürgerlichen Freiheiten endgültig zu Grabe''.<ref>[https://orf.at/stories/3193242/ Doch keine Kontrollen in Wohnungen erlaubt], Webseite: orf.at vom 10. Dezember 2020.</ref> | |||
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