Chronologie der Corona-Krise in Österreich/Dezember 2020: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, mit der Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 zugelassen werden<ref>{{BGBl|II Nr. 557/2020}}.</ref> tritt in Kraft. Durch diese Verordnung dürfen z. B. Supermärkte am Samstag 12. und 19. Dezember 2020 bis 19 Uhr geöffnet werden (anstelle von 18 Uhr<ref>Siehe § 1 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 Öffnungszeitengesetz ({{BGBl|I Nr. 48/2003}}) iVm § 22f Arbeitsruhegesetz ({{BGBl| Nr. 144/1983}}).</ref>), weil diese eine Stunde längere Öffnungszeit am Samstag ''"im Zusammenhang mit Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und zur Entzerrung von Kundenströmen im Handel"'' diene (§ 1 der Verordnung).
* Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, mit der Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe im Zusammenhang mit besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 zugelassen werden<ref>{{BGBl|II Nr. 557/2020}}.</ref> tritt in Kraft. Durch diese Verordnung dürfen z. B. Supermärkte am Samstag 12. und 19. Dezember 2020 bis 19 Uhr geöffnet werden (anstelle von 18 Uhr<ref>Siehe § 1 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 Öffnungszeitengesetz ({{BGBl|I Nr. 48/2003}}) iVm § 22f Arbeitsruhegesetz ({{BGBl| Nr. 144/1983}}).</ref>), weil diese eine Stunde längere Öffnungszeit am Samstag ''"im Zusammenhang mit Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und zur Entzerrung von Kundenströmen im Handel"'' diene (§ 1 der Verordnung).


=== Donnerstag, 17. Dezember 2020 ===
* Publikation der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden ([[3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] – 3. COVID-19-SchuMaV).<ref>{{BGBl|II Nr. 566/2020}}.</ref> Die Verordnung tritt bereits am nächsten Tag, am 17. Dezember 2020, in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung tritt die [[2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] vorzeitig außer Kraft.<ref>§ 20 Abs. 1 der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung.</ref>




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