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Agnes Sneider wurde zusammen mit sechs weiteren Frauen Anfang Oktober 1485 in Haft genommen.<ref name ="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> Nach den Verhörprotokollen wurde sie von Hans Portner, der nach seiner eigenen Angabe einige Zeit ihr Liebhaber gewesen war, der Schadenszauberei gegen seine Person beschuldigt. Er machte sie für die Krankheit, an der er litt, verantwortlich und warf ihr vor, ihm diese angehext zu haben, weil er mit ihr Schluss gemacht hatte, um eine andere zu heiraten. Hans Portner war um 1485 Torwart von [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Herzog Siegmund "''dem Münzreichen''"]] und hatte nach eigener Aussage seine Klage gegen Agnes Sneider zuvor bei diesem geführt. Nach dem Verhörprotokoll gab er sogar | Agnes Sneider wurde zusammen mit sechs weiteren Frauen Anfang Oktober 1485 in Haft genommen.<ref name ="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> Nach den Verhörprotokollen wurde sie von Hans Portner, der nach seiner eigenen Angabe einige Zeit ihr Liebhaber gewesen war, der Schadenszauberei gegen seine Person beschuldigt. Er machte sie für die Krankheit, an der er litt, verantwortlich und warf ihr vor, ihm diese angehext zu haben, weil er mit ihr Schluss gemacht hatte, um eine andere zu heiraten. Hans Portner war um 1485 Torwart von [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Herzog Siegmund "''dem Münzreichen''"]] und hatte nach eigener Aussage seine Klage gegen Agnes Sneider zuvor bei diesem geführt. Nach dem Verhörprotokoll gab er sogar zu, dass er ihre Einkerkerung wollte.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 48f.</ref> | ||
Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung am 29. Oktober 1485 wurde der Prozess jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern am 31. Oktober 1485 für null- und nichtig erklärt. Agnes Sneider wurde daraufhin freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatte. Außerdem musste sie Bürgen stellen. Die Kosten für ihre Einkerkerung und Bewachung wurden vom Erzherzog Siegmund von Österreich beglichen.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 71 und S. 72</ref> | |||
== Literatur == | == Literatur == |
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