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Barbara Selachin wurde zusammen mit sechs weiteren Frauen Anfang Oktober 1485 in Haft genommen.<ref name ="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> Sie wurde von einigen anderen Frauen der Anwendung mehrerer Schadenszaubers gegen diese verdächtigt.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 53-59</ref> Es entsteht der Eindruck, dass [[w:Heinrich Kramer|Heinrich Kramer]] gerade gegen Barbara Selachin besonders brutal vorging. Für sie war nicht nur in seinen Instruktionen ausdrücklich die Folter vorgesehen, obwohl er gerade von ihrer Schuld überzeugt war, sondern gerade bei ihr legte er auch großen Wert auf die Geheimhaltung der sie belastenden Zeuginnen und Zeugen.<ref name ="amman64">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 64</ref> | Barbara Selachin wurde zusammen mit sechs weiteren Frauen Anfang Oktober 1485 in Haft genommen.<ref name ="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> Sie wurde von einigen anderen Frauen der Anwendung mehrerer Schadenszaubers gegen diese verdächtigt.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 53-59</ref> Es entsteht der Eindruck, dass [[w:Heinrich Kramer|Heinrich Kramer]] gerade gegen Barbara Selachin besonders brutal vorging. Für sie war nicht nur in seinen Instruktionen ausdrücklich die Folter vorgesehen, obwohl er gerade von ihrer Schuld überzeugt war, sondern gerade bei ihr legte er auch großen Wert auf die Geheimhaltung der sie belastenden Zeuginnen und Zeugen.<ref name ="amman64">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 64</ref> | ||
Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung am 29. Oktober 1485 wurde der Prozess jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern am 31. Oktober 1485 für null- und nichtig erklärt. Barbara Selachin wurde daraufhin freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatte. | Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung am 29. Oktober 1485 wurde der Prozess jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern am 31. Oktober 1485 für null- und nichtig erklärt. Barbara Selachin wurde daraufhin freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatte.<ref name ="amman71">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 71</ref> Die Bürgschaft für die Einhaltung übernahm bei ihr der Schuster und Bürger Stephanus Helbling.<ref name ="amman72">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 72</ref> Die Kosten für ihre Einkerkerung und Bewachung wurden vom [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Tiroler Landesfürsten]] beglichen.<ref name ="amman72">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 72</ref> | ||
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