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* ohne einen einzigen aktuellen wissenschaftlichen Beleg in dieser Begründung und | * ohne einen einzigen aktuellen wissenschaftlichen Beleg in dieser Begründung und | ||
* ohne jeden Nachweis von aktuellen Zahlen durch Statistiken der [[w:Statistik Austria|Statistik Austria]] oder einer anderen Einrichtung etc. | * ohne jeden Nachweis von aktuellen Zahlen durch Statistiken der [[w:Statistik Austria|Statistik Austria]] oder einer anderen Einrichtung etc. | ||
zu begründen, warum die rigideren Maßnahmen in der [[2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung]] verhältnismäßig bzw. erforderlich seien. In den ''Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'' wird auch ausgeführt, dass ''die Neuinfektionen mit Zeitverzögerung nach den Lockerungen durch die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnungen wieder ansteigen werden''. | zu begründen, warum die rigideren Maßnahmen in der [[2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung]] verhältnismäßig bzw. erforderlich seien. In den ''Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'' wird auch ausgeführt, dass zu "befürchten" sei (wissenschaftliche Grundlage dafür gibt es nicht), dass ''die Neuinfektionen mit Zeitverzögerung nach den Lockerungen durch die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnungen wieder ansteigen werden''.<ref>''Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'', S. 2.</ref> | ||
Gesichert ist jedoch aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte bislang lediglich, dass seit der ersten Verordnung vom 16. März 2020 mit diesen COVID-19-Maßnahmen durch die | Gesichert ist jedoch aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte bislang lediglich, dass seit der ersten Verordnung vom 16. März 2020 mit diesen COVID-19-Maßnahmen durch die |
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