Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
K (→‎Umfang: erg.)
Zeile 32: Zeile 32:
* ohne einen einzigen aktuellen wissenschaftlichen Beleg in dieser Begründung und  
* ohne einen einzigen aktuellen wissenschaftlichen Beleg in dieser Begründung und  
* ohne jeden Nachweis von aktuellen Zahlen durch Statistiken der [[w:Statistik Austria|Statistik Austria]] oder einer anderen Einrichtung etc.  
* ohne jeden Nachweis von aktuellen Zahlen durch Statistiken der [[w:Statistik Austria|Statistik Austria]] oder einer anderen Einrichtung etc.  
zu begründen, warum die rigideren Maßnahmen in der [[2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung]] verhältnismäßig bzw. erforderlich seien. In den ''Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'' wird auch ausgeführt, dass ''die Neuinfektionen mit Zeitverzögerung nach den Lockerungen durch die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnungen wieder ansteigen werden''.  
zu begründen, warum die rigideren Maßnahmen in der [[2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung]] verhältnismäßig bzw. erforderlich seien. In den ''Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'' wird auch ausgeführt, dass zu "befürchten" sei (wissenschaftliche Grundlage dafür gibt es nicht), dass ''die Neuinfektionen mit Zeitverzögerung nach den Lockerungen durch die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnungen wieder ansteigen werden''.<ref>''Rechtliche Begründung zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung'', S. 2.</ref>


Gesichert ist jedoch aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte bislang lediglich, dass seit der ersten Verordnung vom 16. März 2020 mit diesen COVID-19-Maßnahmen durch die  
Gesichert ist jedoch aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte bislang lediglich, dass seit der ersten Verordnung vom 16. März 2020 mit diesen COVID-19-Maßnahmen durch die  
10.172

Bearbeitungen

Navigationsmenü