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Als '''Triptyque''' (heute auch: ''Triptik'', ''Triptyk'', ''Carnet de Passages en Douanes'' (CPD), oder ''Carnet de passage''. Mehrzahl: ''Triptyques''<ref>Der Unterschied liegt darin, dass ein ''Triptyque'' ursprünglich nur für eine Ein- und Ausreise innerhalb eines Jahres in ein Land gültig war, während ein ''Carnet de Passages en Douanes'' für mehrere Ein- und Ausreisen in mehrere Länder innerhalb eines Jahres gilt, daher auch als ''Grenzpassagierscheinheft'' bezeichnet wurde.</ref>) und ähnlich bezeichnet wurde und wird ein Grenzpassierscheine / Grenzkarte / Zollpassierscheinheft / Zollpassbuch für Fahrzeuge etc. verstanden, welches dazu berechtigte, ein Fahrzeug oder einen Anhänger im Ausland zu verwenden, ohne dass dieses jeweils beim Überschreiten der Zollgrenze (wiederholt) verzollt werden muss. Als ''Triptyque-pflichtige'' Fahrzeuge wurden bzw. werden sowohl Kraftfahrzeuge, Anhänger und teilweise auch Fahrräder bzw. Boote angesehen.<ref>''Auslandsfahrten mit Fahrrädern'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Nr. 4 (1931), S. 6.</ref> | Als '''Triptyque''' (heute auch: ''Triptik'', ''Triptyk'', ''Carnet de Passages en Douanes'' (CPD), oder ''Carnet de passage''. Mehrzahl: ''Triptyques''<ref>Der Unterschied liegt darin, dass ein ''Triptyque'' ursprünglich nur für eine Ein- und Ausreise innerhalb eines Jahres in ein Land gültig war, während ein ''Carnet de Passages en Douanes'' für mehrere Ein- und Ausreisen in mehrere Länder innerhalb eines Jahres gilt, daher auch als ''Grenzpassagierscheinheft'' bezeichnet wurde.</ref>) und ähnlich bezeichnet wurde und wird ein Grenzpassierscheine / Grenzkarte / Zollpassierscheinheft / Zollpassbuch für Fahrzeuge etc. verstanden, welches dazu berechtigte, ein Fahrzeug oder einen Anhänger im Ausland zu verwenden, ohne dass dieses jeweils beim Überschreiten der Zollgrenze (wiederholt) verzollt werden muss. Als ''Triptyque-pflichtige'' Fahrzeuge wurden bzw. werden sowohl Kraftfahrzeuge, Anhänger und teilweise auch Fahrräder bzw. Boote angesehen.<ref>''Auslandsfahrten mit Fahrrädern'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Nr. 4 (1931), S. 6.</ref> | ||
Heutzutage hat sich die Bezeichnung [[w:Carnet#Carnet CPD (Carnet de Passages en Douanes)|Carnet de Passages en Douanes]] ([[w:Deutsche Sprache|dt.]]: ''Nachweisheft der Überquerung einer Zollgrenze''), oder kurz : ''Carnet de passage'' bzw. ''Carnet'' durchgesetzt und die Bezeichnung Triptyque ist weitgehend vergessen. | Heutzutage hat sich die Bezeichnung [[w:Carnet#Carnet CPD (Carnet de Passages en Douanes)|Carnet de Passages en Douanes]] ([[w:Deutsche Sprache|dt.]]: ''Nachweisheft der Überquerung einer Zollgrenze''), oder kurz : ''Carnet de passage'' bzw. ''Carnet'' durchgesetzt und die Bezeichnung ''Triptyque'' bzw. ''Triptyque-Sammelheft'' ist weitgehend vergessen. | ||
Die österreichischen Automobil- und Touringclubs waren an der Entwicklung dieses Systems seit Beginn des 20. Jahrhunderts beteiligt. | Die österreichischen Automobil- und Touringclubs waren an der Entwicklung dieses Systems seit Beginn des 20. Jahrhunderts beteiligt. | ||
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Bereits 1911 wurde anlässlich des XIII. Kongresses der L.I.A.T in [[w:Genf|Genf]] die Einführung eines ''Welt-Triptyques'' gefordert, durch welches alle Staaten der Erde bereist werden könnten.<ref>''Der XIII. Kongress der L.I.A.T.zu Genf, 3. Bis 6. August 1911'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Heft 11 (1911), S. 9.</ref> | Bereits 1911 wurde anlässlich des XIII. Kongresses der L.I.A.T in [[w:Genf|Genf]] die Einführung eines ''Welt-Triptyques'' gefordert, durch welches alle Staaten der Erde bereist werden könnten.<ref>''Der XIII. Kongress der L.I.A.T.zu Genf, 3. Bis 6. August 1911'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Heft 11 (1911), S. 9.</ref> | ||
Recht bald traten auch Versicherungen hinzu (''Triptyques-Versicherung''), um das Risiko für den ausstellenden Touring- bzw. Automobilclub zu vermindern. In Österreich 1924, in der Schweiz viele Jahre früher.<ref>''Triptyque-Versicherung'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Heft 1 (1924), S. 4.</ref><ref>''Auszug aus dem Protokoll der XXIX. Ordentlichen Generalversammlung vom 13. Februar 1923'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Nr. 2 (1925), S. 4.</ref> | Recht bald traten auch Versicherungen hinzu (''Triptyques-Versicherung''), um das Risiko für den ausstellenden Touring- bzw. Automobilclub zu vermindern. In Österreich 1924, in der Schweiz viele Jahre früher.<ref>''Triptyque-Versicherung'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Heft 1 (1924), S. 4 f.</ref><ref>''Auszug aus dem Protokoll der XXIX. Ordentlichen Generalversammlung vom 13. Februar 1923'' in ''Club-Organ des Oesterreichischen Touring-Club'', Nr. 2 (1925), S. 4.</ref> | ||
Am 3. November 1923 wurde bei der AIACR beantragt, das System der ''Triptyques'' auch auf Fahrzeuganhänger bis 1000 kg von Privatfahrzeugen und von Lohnfuhrwerken auszudehnen.<ref>''Generalversammlung der A.I.A.C.R.'', ''Allgemeine Automobil-Zeitung'' vom 15. Jänner 1924, Nr. 2, S. 1.</ref> | Am 3. November 1923 wurde bei der AIACR beantragt, das System der ''Triptyques'' auch auf Fahrzeuganhänger bis 1000 kg von Privatfahrzeugen und von Lohnfuhrwerken auszudehnen.<ref>''Generalversammlung der A.I.A.C.R.'', ''Allgemeine Automobil-Zeitung'' vom 15. Jänner 1924, Nr. 2, S. 1.</ref> |
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