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* Gemäß der um 18:00 Uhr stattgefundenen Pressekonferenz von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird es, wie bereits den ganzen Tag von Medien kolportiert, einen weiteren Lockdown geben. Dieser umfasse erneut ganztägige Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Geschäfte (auch weiterhin die Gastronomie). Dieser soll bis 24. Jänner 2021 gelten. Ab dem 15. Jänner soll es eine „Freitest“-Möglichkeit geben. An Schulen wird es nach den Weihnachtsferien ab dem 7. bis 17. Jänner Fernunterricht geben.<ref>[https://orf.at/stories/3194329/ Kurz bestätigt: Ab 26. Dezember wieder harter Lockdown], Webseite: orf.at vom 18. Dezember 2020.</ref> | * Gemäß der um 18:00 Uhr stattgefundenen Pressekonferenz von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird es, wie bereits den ganzen Tag von Medien kolportiert, einen weiteren Lockdown geben. Dieser umfasse erneut ganztägige Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Geschäfte (auch weiterhin die Gastronomie). Dieser soll bis 24. Jänner 2021 gelten. Ab dem 15. Jänner soll es eine „Freitest“-Möglichkeit geben. An Schulen wird es nach den Weihnachtsferien ab dem 7. bis 17. Jänner Fernunterricht geben.<ref>[https://orf.at/stories/3194329/ Kurz bestätigt: Ab 26. Dezember wieder harter Lockdown], Webseite: orf.at vom 18. Dezember 2020.</ref> | ||
* Mit der Änderung des Epidemiegesetzes 1950, des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten und des Sanitätergesetzes<ref>{{BGBl|I Nr. 136/2020}}, Artikel 3: Änderung des Sanitätergesetzes.</ref> vom heutigen Tag, werden Rettungssanitäter im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) berechtigt, in strukturierten Einrichtungen Impfungen gegen den Erreger SARS-CoV-2 (COVID-19) an Erwachsenen durchzuführen. | * Mit der Änderung des Epidemiegesetzes 1950, des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten und des Sanitätergesetzes<ref>{{BGBl|I Nr. 136/2020}}, Artikel 3: Änderung des Sanitätergesetzes.</ref> vom heutigen Tag, werden Rettungssanitäter im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) berechtigt, in strukturierten Einrichtungen Impfungen gegen den Erreger SARS-CoV-2 (COVID-19) an Erwachsenen durchzuführen. | ||
=== Samstag, 19. Dezember 2020 === | |||
* Nach der am 18. Dezember von der österreichischen Bundesregierung vorgestellten Möglichkeit des Freitesten, um von sich eine Woche vor dem Ende des 3. Lockdowns COVID-19-Maßnahmen abwenden zu können, äußert die Opposition an dieser Möglichkeit scharfe Kritik und hält diese für gesetz- und verfassungswidrig. NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter führte z. B. aus: "''... die Bundesregierung bis jetzt versäumt, auf die Grundrechte und die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zu achten, Kanzler Kurz (Sebastian, Anm.) hat Kritik daran dann als Spitzfindigkeit abgetan. Das ist kein politisch oder rechtlich sauberes Vorgehen.''" Jusitzministerin Zadic hingegen fürchtet "''keine rechtlichen Probleme bei dem ab Mitte Jänner möglichen „Freitesten“. Sie habe „größtes Vertrauen“ in die Experten im Gesundheitsministerium und in den zuständigen Ressorts, wo die Verordnung erarbeitet wird – sowohl in Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit als auch auf die Verfassungskonformität''".<ref>[https://orf.at/stories/3194413/ Kritik von Opposition an „Freitesten“], Webseite: orf.at vom 19. Dezember 2020.</ref> | |||
=== Sonntag, 20. Dezember 2020 === | === Sonntag, 20. Dezember 2020 === |
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