Chronologie der Corona-Krise in Österreich/Jänner 2021: Unterschied zwischen den Versionen

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* In Österreich werden die ersten vier Fälle von Ansteckungen mit der SARS-CoV-2-Mutationen B.1.1.7 nachgewiesen, wie in einer Pressekonferenz des Sozialministeriums bekanntgegeben wurde. Alle Betroffenen hätten nur milde Symptome gezeigt und seien lediglich in Quarantäne. Eine weitere Variante wurde aus [[w:Südafrika|Südafrika]], 501Y.V2, Mitte Dezember gemeldet. Auch über diese SARS-CoV-2-Mutationen und einen Fall in Österreich wurde heute erstmals berichtet. Einige Wissenschaftler befürchten, dass dies die "Pandemie" weiter beschleunigen könnte. Dennoch gehen Fachleute davon aus, dass diese Variante nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gefährlicher sei, als die bisher bekannte.<ref>[https://science.orf.at/stories/3203906/ Mutationen könnten Pandemie beschleunigen], Webseite: orf.at vom 4. Jänner 2021.</ref><ref>[https://orf.at/stories/3196008/ Britische Variante in Österreich entdeckt], Websete: orf.at vom 4. Jänner 2021.</ref>
* In Österreich werden die ersten vier Fälle von Ansteckungen mit der SARS-CoV-2-Mutationen B.1.1.7 nachgewiesen, wie in einer Pressekonferenz des Sozialministeriums bekanntgegeben wurde. Alle Betroffenen hätten nur milde Symptome gezeigt und seien lediglich in Quarantäne. Eine weitere Variante wurde aus [[w:Südafrika|Südafrika]], 501Y.V2, Mitte Dezember gemeldet. Auch über diese SARS-CoV-2-Mutationen und einen Fall in Österreich wurde heute erstmals berichtet. Einige Wissenschaftler befürchten, dass dies die "Pandemie" weiter beschleunigen könnte. Dennoch gehen Fachleute davon aus, dass diese Variante nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gefährlicher sei, als die bisher bekannte.<ref>[https://science.orf.at/stories/3203906/ Mutationen könnten Pandemie beschleunigen], Webseite: orf.at vom 4. Jänner 2021.</ref><ref>[https://orf.at/stories/3196008/ Britische Variante in Österreich entdeckt], Websete: orf.at vom 4. Jänner 2021.</ref>
* Gemäß der Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, mit der die Verordnung betreffend die finanzielle Obergrenze für Bedeckung von Beihilfen bei Kurzarbeit (COVID-Kurzarbeit-Obergrenzen-VO) geändert wird ({{BGBl|II Nr. 1/2021}}), wird die finanzielle Obergrenze für die Bedeckung von Beihilfen bei Kurzarbeit für 2021 vorerst auf 5 Milliarden Euro aus Steuergeldern festgesetzt.
* Gemäß der Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, mit der die Verordnung betreffend die finanzielle Obergrenze für Bedeckung von Beihilfen bei Kurzarbeit (COVID-Kurzarbeit-Obergrenzen-VO) geändert wird ({{BGBl|II Nr. 1/2021}}), wird die finanzielle Obergrenze für die Bedeckung von Beihilfen bei Kurzarbeit für 2021 vorerst auf 5 Milliarden Euro aus Steuergeldern festgesetzt.
* Mit der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung geändert wird (1. Novelle zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, {{BGBl|II Nr. 1/2021}}), werden die COVID-19-Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung bis auf den 14. Jänner 2021 erstreckt. Eine rechtliche oder wissenschaftliche Begründung für die Erstreckung wird in der Verordnung nicht angegeben.
* Mit der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung geändert wird (1. Novelle zur 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, {{BGBl|II Nr. 2/2021}}), werden die COVID-19-Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung bis auf den 14. Jänner 2021 erstreckt. Eine rechtliche oder wissenschaftliche Begründung für die Erstreckung wird in der Verordnung nicht angegeben.




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