Freiwillige Feuerwehr Kaisersteinbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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== Feuerlösch-Ordnung 1826 des löblichen Wieselburger Comitates ==
== Feuerlösch-Ordnung 1826 des löblichen Wieselburger Comitates ==
durch Joseph Simon, Vice-Notär. Dokument in ungarischer und deutscher Sprache.<ref>Archiv Kaisersteinbruch, →Weblinks</ref>     
Dokument in ungarischer und deutscher Sprache.<ref>Archiv Kaisersteinbruch, →Weblinks</ref>     
Die Stände des [[w:Komitat Wieselburg|Wieselburger Comitats]] ordnen eine [[w:Geschichte der Feuerwehr im Burgenland|Feuerlösch-Ordnung]] an, zur Verhinderung, baldigen Entdeckung, schleunigsten Löschung der Feuersbrünste.
Die Stände des [[w:Komitat Wieselburg|Wieselburger Comitats]] ordnen eine [[w:Geschichte der Feuerwehr im Burgenland|Feuerlösch-Ordnung]] an, zur Verhinderung, baldigen Entdeckung, schleunigsten Löschung der Feuersbrünste.
* § 18 Tabakrauchen
* § 18 Tabakrauchen
* § 27 Nachtwächter, oder die zur Nacht und Feuerwache bestellten Leute, sollen von 9 Uhr Nachts bis 4 Uhr Früh auf der Wache bleiben. Sie haben in dem Orte beständig auf- und abzugehen, und auf das Feuer Acht zu geben.
* § 27 Nachtwächter sollen von 9 Uhr Nachts bis 4 Uhr Früh auf der Wache bleiben. Sie haben in dem Orte beständig auf- und abzugehen, und auf das Feuer Acht zu geben.
* § 36 Kirchen, auf den Kirchenböden sollen stets gefüllte Bottiche vorhanden sein.
* § 36 Kirchen, auf den Kirchenböden sollen stets gefüllte Bottiche vorhanden sein.
* § 44 für die Einwohner, auch die Hauswirte und ihre Knechte sind verbunden, gleich nach vernommenem Feuerrufe mit ihren Löschgeräten herbei zu eilen.
* § 44 für die Einwohner, auch die Hauswirte und ihre Knechte sind verbunden, gleich nach vernommenem Feuerrufe mit ihren Löschgeräten herbei zu eilen.
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