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== Feuerlösch-Ordnung 1826 des löblichen Wieselburger Comitates == | == Feuerlösch-Ordnung 1826 des löblichen Wieselburger Comitates == | ||
Dokument in ungarischer und deutscher Sprache.<ref>Archiv Kaisersteinbruch, →Weblinks</ref> | |||
Die Stände des [[w:Komitat Wieselburg|Wieselburger Comitats]] ordnen eine [[w:Geschichte der Feuerwehr im Burgenland|Feuerlösch-Ordnung]] an, zur Verhinderung, baldigen Entdeckung, schleunigsten Löschung der Feuersbrünste. | Die Stände des [[w:Komitat Wieselburg|Wieselburger Comitats]] ordnen eine [[w:Geschichte der Feuerwehr im Burgenland|Feuerlösch-Ordnung]] an, zur Verhinderung, baldigen Entdeckung, schleunigsten Löschung der Feuersbrünste. | ||
* § 18 Tabakrauchen | * § 18 Tabakrauchen | ||
* § 27 Nachtwächter | * § 27 Nachtwächter sollen von 9 Uhr Nachts bis 4 Uhr Früh auf der Wache bleiben. Sie haben in dem Orte beständig auf- und abzugehen, und auf das Feuer Acht zu geben. | ||
* § 36 Kirchen, auf den Kirchenböden sollen stets gefüllte Bottiche vorhanden sein. | * § 36 Kirchen, auf den Kirchenböden sollen stets gefüllte Bottiche vorhanden sein. | ||
* § 44 für die Einwohner, auch die Hauswirte und ihre Knechte sind verbunden, gleich nach vernommenem Feuerrufe mit ihren Löschgeräten herbei zu eilen. | * § 44 für die Einwohner, auch die Hauswirte und ihre Knechte sind verbunden, gleich nach vernommenem Feuerrufe mit ihren Löschgeräten herbei zu eilen. |
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