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Pilgrim (II.) von Ranna-Grie war ein Verwandter von [[Waldo von Ranna-Grie]]. Er stammte aus der [[Grie (Adelsfamilie)|Familie von Grie]], ursprünglich eine hochfreie<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> Familie, die unter Waldo von Ranna-Grie lehenspflicht wurde.<ref name ="ranna28">vgl. Inge Resch-Rauter: ''Ranna''. Geschichte in Geschichten. Eigenverlag, Mühldorf, o. J., S. 28</ref> | Pilgrim (II.) von Ranna-Grie war ein Verwandter von [[Waldo von Ranna-Grie]]. Er stammte aus der [[Grie (Adelsfamilie)|Familie von Grie]], ursprünglich eine hochfreie<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> Familie, die unter Waldo von Ranna-Grie lehenspflicht wurde. Pilgrim (II.) gilt als der Vater von Megingoz "''dem Älteren''" und Großvater von Megingoz "''dem Jüngeren''" und Siegfried.<ref name ="ranna28">vgl. Inge Resch-Rauter: ''Ranna''. Geschichte in Geschichten. Eigenverlag, Mühldorf, o. J., S. 28</ref> | ||
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