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Für das COVID-19-Ampelsystem (grün-gelb-orange-rot) wurde nun in § 1 Abs. 8 COVID-19-MG eine gesetzliche Grundlage geschaffen. In einer auf Grundlage dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung können nun typisierende Abstufungen hinsichtlich der epidemiologischen Situation vorgenommen werden und an unterschiedliche Risikoeinstufungen unterschiedliche Maßnahmen geknüpft werden. | Für das COVID-19-Ampelsystem (grün-gelb-orange-rot) wurde nun in § 1 Abs. 8 COVID-19-MG eine gesetzliche Grundlage geschaffen. In einer auf Grundlage dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung können nun typisierende Abstufungen hinsichtlich der epidemiologischen Situation vorgenommen werden und an unterschiedliche Risikoeinstufungen unterschiedliche Maßnahmen geknüpft werden. | ||
Mit der Änderung des COVID-19-Maßnahmengesetz zum 20. Jänner 2021<ref>{{BGBl|I Nr. 23/2021}}.</ref> wurde mit dem Einfügen des § 1 Abs 5 bis 5c das sogenannte "Eintrittstesten" (früher "Freitesten" genannt) normiert, durch welches der zuständige Bundesminister ermächtigt wird zu verordnen, dass bestimmte Arbeitsorte, Betriebsstätten oder bestimmte Orte, bei denen es zu einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen kommt, von Kunden bzw. Besuchern nur betreten werden dürfen, wenn ein Nachweis eines negativen Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt. | Mit der Änderung des COVID-19-Maßnahmengesetz zum 20. Jänner 2021<ref>{{BGBl|I Nr. 23/2021}}.</ref> wurde mit dem Einfügen des § 1 Abs 5 bis 5c das sogenannte "Eintrittstesten" (früher "Freitesten" genannt) normiert, durch welches der zuständige Bundesminister ermächtigt wird zu verordnen, dass bestimmte Arbeitsorte, Betriebsstätten oder bestimmte Orte, bei denen es zu einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen kommt, von Kunden bzw. Besuchern nur betreten werden dürfen, wenn | ||
* ein Nachweis eines negativen Testergebnis auf SARS-CoV-2, | |||
* eine ärztlichen Bestätigung über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion oder | |||
* bei einem positiven Antikörpertest, | |||
vorliegt. | |||
=== Corona-Kommission (§ 2) === | === Corona-Kommission (§ 2) === |
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