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Ist es aufgrund der räumlichen Situation (z. B. auf Gehsteigen) nicht möglich, den Zwei-Meter-Abstand einzuhalten, kann von dieser Bestimmung auch abgewichen werden. | Ist es aufgrund der räumlichen Situation (z. B. auf Gehsteigen) nicht möglich, den Zwei-Meter-Abstand einzuhalten, kann von dieser Bestimmung auch abgewichen werden. | ||
Weiterhin verboten sind Gesichtsvisiere (Face-Shields, Half-Face-Shields) und gelten diese seit dem 7. November 2020 nicht mehr als gleichwertige Alternative zu MNS-Masken<ref>Erstmals verboten mit § 11a der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 23. Oktober 2020, mit der die COVID-19-Maßnahmenverordnung geändert wird (4. COVID-19-MV-Novelle) zum 7. November 2020, {{BGBl|II Nr. 456/2020}}. Da die [[COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] am 03. November 2020 in Kraft getreten ist, wurde dieser Termin vom 7. auf den 3. November 2020 vorverlegt.</ref> und diese seit dem 25. Jänner 2021 nicht mehr als ausreichende Alternative zu FFP2-Masken (mit Ausnahmen). | Weiterhin verboten sind Gesichtsvisiere (Face-Shields, Half-Face-Shields) und gelten diese seit dem 7. November 2020 nicht mehr als gleichwertige Alternative zu MNS-Masken<ref>Erstmals verboten mit § 11a der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 23. Oktober 2020, mit der die COVID-19-Maßnahmenverordnung geändert wird (4. COVID-19-MV-Novelle) zum 7. November 2020, {{BGBl|II Nr. 456/2020}}. Da die [[COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung]] am 03. November 2020 in Kraft getreten ist, wurde dieser Termin vom 7. auf den 3. November 2020 vorverlegt.</ref> und diese seit dem 25. Jänner 2021 nicht mehr als ausreichende Alternative zu FFP2-Masken (mit Ausnahmen). Obwohl die [[w:Weltgesundheitsorganisation|Weltgesundheitsorganisation]] (WHO) weiterhin einfache [[Mund-Nasen-Schnellmasken COVID-19-Gesetz|Mund-Nasen-Schnellmasken]] (Stoffmasken) als ausreichend ansieht<ref>[https://brf.be/international/1452042/ WHO: Stoffmasken reichen bei Bekämpfung der Corona-Pandemie], Webseite: brf.be vom 23. Jänner 2021.</ref><ref>[https://www.n-tv.de/panorama/WHO-setzt-weiterhin-auf-Stoffmasken-article22311261.html WHO setzt weiterhin auf Stoffmasken], Webseite: n-tv vom 23. Jänner 2021.</ref> werden mit der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung in Österreich zwingend FFP2-Masken in vielen Bereichen des täglichen Lebens vorgeschrieben. Es ist wahrscheinlich, dass Strafen die verhängt werden, weil keine FFP2-Maske getragen wurde, von den Verwaltungsgerichten aufgehoben werden, weil die Bundesregierung wieder einmal nicht belegen kann, welchen wissesnchaftlichen Nutzen und Mehrwert diese FFP2.Masken bei der Pandemiebekämpfung bringen. | ||
=== Massenbeförderungsmittel, Fahrgemeinschaften, Gelegenheitsverkehr, Seil- und Zahnradbahnen (§ 3 und 4) === | === Massenbeförderungsmittel, Fahrgemeinschaften, Gelegenheitsverkehr, Seil- und Zahnradbahnen (§ 3 und 4) === |
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