Chronologie der Corona-Krise in Österreich/Jänner 2021: Unterschied zwischen den Versionen

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* Auch nach der Kritik der Gewerkschaft und anderen Interessensgruppen vom 6. April 2020, dass im [[3. COVID-19-Gesetz]], das am 4. April 2020 kundgemacht wurde, zwar eine Dienstfreistellung oder die Möglichkeit von Home-Working für Menschen der ''Risikogruppe'' eingeräumt würde, aber diese genau für Systemrelevante Sparten nicht gelte, hat es die österreichische Bundesregierung auch rund neun Monate später nicht geschafft, einen Vorschlag für gesetzliche Regelung für die Arbeit von Zuhaus (Home-Office) vorzulegen.<ref>[https://orf.at/stories/3198340/ Warten auf Homeoffice-Regelung], Webseite: orf.at vom 22. Jänner 2021.</ref>
* Auch nach der Kritik der Gewerkschaft und anderen Interessensgruppen vom 6. April 2020, dass im [[3. COVID-19-Gesetz]], das am 4. April 2020 kundgemacht wurde, zwar eine Dienstfreistellung oder die Möglichkeit von Home-Working für Menschen der ''Risikogruppe'' eingeräumt würde, aber diese genau für Systemrelevante Sparten nicht gelte, hat es die österreichische Bundesregierung auch rund neun Monate später nicht geschafft, einen Vorschlag für gesetzliche Regelung für die Arbeit von Zuhaus (Home-Office) vorzulegen.<ref>[https://orf.at/stories/3198340/ Warten auf Homeoffice-Regelung], Webseite: orf.at vom 22. Jänner 2021.</ref>
* Veröffentlichung der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung 2020/21 – C-SchVO 2020/21) geändert wird.<ref>{{BGBl|II Nr. 28/2021}}.</ref>
* Veröffentlichung der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Bewältigung der COVID-19 Folgen im Schulwesen für das Schuljahr 2020/21 (COVID-19-Schulverordnung 2020/21 – C-SchVO 2020/21) geändert wird.<ref>{{BGBl|II Nr. 28/2021}}.</ref>
* Veröffentlichung der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika geändert wird.<ref>{{BGBl|II Nr. 29/2021}}).</ref>
* Veröffentlichung der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über das Landeverbot für Luftfahrzeuge aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika geändert und bis vorerst 7. Februar 2021 verlängert wird.<ref>{{BGBl|II Nr. 29/2021}}).</ref> Wenige Tage später, am 26. Jänner, spricht sich Staatssekretär im Klimaministerium, Magnus Brunner (ÖVP), gegen die verhängten Landeverbote aus. Es müsse eine „Doppelteststrategie“ gefahren werden und die die Verbote sollten ersetzt werden.<ref>[https://orf.at/stories/3199063/ Staatssekretär Brunner gegen Landeverbote], Webseite: orf.at vom 26. Jänner 2021.</ref>
* Veröffentlichung der Änderung der Verordnung über die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem Epidemiegesetz 1950 und dem COVID-19-Maßnahmengesetz.<ref>{{BGBl|II Nr. 30/2021}}.</ref> Das Fehlen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske wird nun mit 25,00 Euro bestraft.
* Veröffentlichung der Änderung der Verordnung über die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem Epidemiegesetz 1950 und dem COVID-19-Maßnahmengesetz.<ref>{{BGBl|II Nr. 30/2021}}.</ref> Das Fehlen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske wird nun mit 25,00 Euro bestraft.


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