48.827
Bearbeitungen
(angelegt) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
[[File:Piber Pfarrkirche HlAndreas.JPG|thumb|Piber war einst Sitz der ältesten und größten Pfarre der nördlichen Weststeiermark]] | [[File:Piber Pfarrkirche HlAndreas.JPG|thumb|Piber war einst Sitz der ältesten und größten Pfarre der nördlichen Weststeiermark]] | ||
'''Der Piberer Pfarrerstreit''' (1264-1268) war eine spektakuläre Auseinandersetzung zwischen dem Bischof von Seckau und dem Stift St. Georgen um die Pfarre Piber. | '''Der Piberer Pfarrerstreit''' (1264-1268) war eine spektakuläre Auseinandersetzung zwischen dem Bischof von Seckau und dem Stift St. Georgen um die Pfarre Piber. | ||
== Vorgeschichte == | |||
Die Pfarre Piber (heute Teil der Gemeinde [[Köflach]]) gilt als die älteste und größte Pfarre der nördlichen Weststeiermark. Sie zählte zu jenen Pfarren, mit denen das Benediktinerkloster von [[Sankt Lambrecht|St. Lambrecht]] bei seiner Gründung dotiert worden war. 1219 wurde die Pfarre, die zu den reichsten Pfarren des Herzogtums Steier gehörte, Teil des dort neu gegründeten Bistums Seckau, eines Suffraganbistums des Erzbistums Salzburg. Ihr Patronatsrecht verblieb weiterhin dem Kloster St. Lambrecht, die tatsächliche Ausübung durch den Abt von St. Lambrecht wurde in der Folge wesentlich durch die Einflussnahme des Erzbischofs von Salzburg, als auch des Herzogs von Steier, beeinträchtigt. Hinzu kam noch, dass auch der Bischof Seckau über das ihm zustehende Konfirmationsrecht hinaus wenigstens zeitweilig versuchte, auch das Patronatsrecht für die Pfarre Piber auszuüben. Die Pfarre galt damals als eine der begehrenswertesten Pfarren und stand daher häufig im Mittelpunkt strittiger Besetzungen.<ref name ="Redik71">vgl. Annelies Redik: ''Zwischen St. Lambrecht und Avignon'', 2010, S. 71</ref> | |||
== Der Konflikt == | == Der Konflikt == | ||
<ref name ="Redik71">vgl. Annelies Redik: ''Zwischen St. Lambrecht und Avignon'', 2010, S. 71</ref> | <ref name ="Redik71">vgl. Annelies Redik: ''Zwischen St. Lambrecht und Avignon'', 2010, S. 71</ref> | ||
Bearbeitungen