Vertrag von Wiener Neustadt / Ödenburg: Unterschied zwischen den Versionen

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== Übernahme der Vertragsbestimmungen in andere Verträge ==
== Übernahme der Vertragsbestimmungen in andere Verträge ==
Die Bestimmungen des "Vertrages von Wiener Neustadt/Ödenburg" wurden im "[[w:Friede von Pressburg 1491|Vertrag von Preßburg]]", der 1491 zwischen Friedrich III. und Maximilian I. sowie dem "[[Königreich Böhmen|Böhmenkönig]]" Vladislav (II.) geschlossen wurde, dezidiert bestätigt und in diesen Vertrag übernommen. übernommen. König Vlatislav wurde als [[w: Königreich Ungarn|ungarischer König]] anerkannt, das auch durch die ungarischen Landstände abgesicherte Erbrecht der [[Habsburger]] auf die ungarischen Krone wurde diesen bestätigt, falls er ohne männlichen Erben sterben sollte. Das "westungarische Vorfeld" der Herzogtümer [[Herzogtum Österreich|Österreich]] und [[Herzogtum Steier|Steier]] blieb erhalten beziehungsweise wurde wiederhergestellt. Die Festungskette, welche von [[Eisenstadt]] bis [[Rechnitz]] aufgebaut worden war und heute wesentliche Teile des Burgenlandes umfasst, kam endgültig unter die Herrschaft der Habsburger.<ref name ="Schaeffer66">vgl. Roland Schäffer: ''Die Zeit Friedrichs III. (1424-1493)''. In: Gerhard Pferschy (Hrsg.): ''Die Steiermark im Spätmittelalter'' (= ''Geschichte der Steiermark''. Bd. 4). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20645-03, S. 66</ref>


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