Vertrag von Wiener Neustadt / Ödenburg: Unterschied zwischen den Versionen

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== Historischer Hintergrund ==
== Historischer Hintergrund ==
Nach dem Tod von König [[Ladislaus Postumus]] wurde Kaiser [[Friedrich III. (HRR)|Friedrich III.]] von einem Teil der ungarischen Landstände zu dessen Nachfolger als [[w:Königreich Ungarn|ungarischer König]] gewählt.<ref name ="aeiou">vgl. [http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.u/u446540.htm#:~:text=Der%20ungarische%20K%C3%B6nig%20Matthias%20Corvinus%20f%C3%BChrte%20einige%20Kriege,die%20habsburgische%20Erbfolge%20in%20Ungarn%20nach%201526%20 Ungarn-Österreich], AEIOU.AT, abgerufen am 25. April 2021</ref>
Nach dem Tod des ungarischen Königs [[Ladislaus Postumus]] kam es zu einer Doppelwahl 1458/59. Während es der Familie von [[Matthias Corvinus]] gelang, diesen zum neuen ungarischen König wählen zu lassen, bot ein Teil der ungarischen Landstände Kaiser [[Friedrich III. (HRR)|Friedrich III.]] die ungarische Krone an, welche dieser annahm.<ref name ="gedaechtnis">vgl. [https://www.gedaechtnisdeslandes.at/chronik/action/list/controller/Geschichte/chronik/vertrag-von-oedenburg-wiener-neustadt-zwischen-kaiser-friedrich-iii-und-koenig-matthias-corvinus-von.html Vertrag von Ödenburg-Wiener Neustadt], GedaechtnisDesLandes, abgerufen am 25. April 2021</ref>


== Entscheidende Bestimmungen des Vertrages ==  
== Entscheidende Bestimmungen des Vertrages ==  
Der "Vertrag von Wiener Neustadt" wurde 1463/64 durch Vermittlung von Papst Pius II. zwischen Kaiser Friedrich III. und König Matthias Corvinus geschlossen. Friedrich III. verzichtete "de facto" auf die ungarische Krone und anerkannte Matthias Corvinus als ungarischen König an. Die Stephanskrone, die sich zu dieser Zeit im Besitz des Kaisers befand, wurde gegen eine finanzielle Zahlung diesem zurückgegeben.
Der "Vertrag von Wiener Neustadt" wurde am 9. Juli 1463 durch Vermittlung von [[Pius II.|Papst Pius II.]] (Enea Silvio Piccolomini) zwischen Kaiser Friedrich III. und König Matthias Corvinus geschlossen. Friedrich III. verzichtete "de facto" auf die ungarische Krone und anerkannte Matthias Corvinus als ungarischen König an, durfte aber weiterhin nominell den Titel des ungarischen Königs führen. Zudem sicherte er sich das Recht auf die Thronfolge im Falle des erbenlosen Todes des Matthias Corvinus. Die Stephanskrone, die sich zu dieser Zeit im Besitz des Kaisers befand, wurde gegen die Zahlung einer hohen Geldsumme diesen zurückgegeben.


Matthias Corvinus erhielt gegen eine Zahlung von 80.000 Gulden die ungarische Stephanskrone zurück, die der Kaiser seit 1440 verwahrte. Friedrich III. anerkannte Matthias Corvinus als König, durfte aber weiterhin nominell den ungarischen Königstitel führen. Als Matthias 1490 ohne legitimen Erben starb, konnte dieser Passus des Vertrags zwar noch nicht durchgesetzt werden, wurde aber von Friedrichs Sohn Maximilian I. 1491 und 1515 erneut mit dem ungarischen Königshaus vertraglich fixiert. 1526 trat schließlich der Erbfall für die Habsburger ein.<ref name ="gedaechtnis"/>


Der Vertrag ist urkundlich überliefert. Die kaiserliche Urkunde wurde am 19. Juli 1463 in [[Wiener Neustadt]], die ungarische Urkunde am selben Tag in [[w:Sopron|Ödenburg]] ausgestellt.<ref name ="gedaechtnis"/>


== Übernahme der Vertragsbestimmungen in den "Vertrag von Preßburg" (1491) ==
== Übernahme der Vertragsbestimmungen in den "Vertrag von Preßburg" (1491) ==
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