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Der "Vertrag von Wiener Neustadt" wurde am 9. Juli 1463 durch Vermittlung von [[w:Pius II.|Papst Pius II.]] (Enea Silvio Piccolomini) zwischen Kaiser Friedrich III. und König Matthias Corvinus geschlossen, nachdem bereits 1462 verhandelt worden war. Friedrich III. verzichtete "de facto" auf die ungarische Krone und anerkannte Matthias Corvinus als ungarischen König an, durfte aber weiterhin nominell den Titel des ungarischen Königs führen. Zudem sicherte er sich das Recht auf die Thronfolge im Falle des erbenlosen Todes des Matthias Corvinus. Vereinbart wurde die Rückgabe der Stephanskrone, die sich seit vielen Jahren "de facto" im Besitz des Kaisers befand, an Matthias Corvinus.<ref name ="gedaechtnis"/> Dafür verpflichtete sich dieser dem Kaiser gegenüber zur Zahlung einer hohen Geldsumme. Weitere Bestimmungen betrafen die Herrschaften [[Forchtenstein]], [[Kobersdorf]], [[Eisenstadt]], [[w:Güns|Güns]] und [[Rechnitz]], welche damals im Ungarischen Königreich lagen, aber sich schon länger im Besitz des Kaisers befanden. Ihr Besitz wurde dem Kaiser durch den Vertrag bestätigt. Gleichzeitig versuchte der Kaiser sich durch diese Bestimmung vor weiteren Grenzstreitigkeiten abzusichern.<ref>vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 276ff.</ref> Im Vertrag wurde außerdem die Nachfolge der Habsburger im ungarischen Königreich festgelegt, für den Fall, dass Matthias Corvinus keine legitimen männlichen Erben hinterlassen sollte.<ref name ="Theuer278">vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 278</ref> | Der "Vertrag von Wiener Neustadt" wurde am 9. Juli 1463 durch Vermittlung von [[w:Pius II.|Papst Pius II.]] (Enea Silvio Piccolomini) zwischen Kaiser Friedrich III. und König Matthias Corvinus geschlossen, nachdem bereits 1462 verhandelt worden war. Friedrich III. verzichtete "de facto" auf die ungarische Krone und anerkannte Matthias Corvinus als ungarischen König an, durfte aber weiterhin nominell den Titel des ungarischen Königs führen. Zudem sicherte er sich das Recht auf die Thronfolge im Falle des erbenlosen Todes des Matthias Corvinus. Vereinbart wurde die Rückgabe der Stephanskrone, die sich seit vielen Jahren "de facto" im Besitz des Kaisers befand, an Matthias Corvinus.<ref name ="gedaechtnis"/> Dafür verpflichtete sich dieser dem Kaiser gegenüber zur Zahlung einer hohen Geldsumme. Weitere Bestimmungen betrafen die Herrschaften [[Forchtenstein]], [[Kobersdorf]], [[Eisenstadt]], [[w:Güns|Güns]] und [[Rechnitz]], welche damals im Ungarischen Königreich lagen, aber sich schon länger im Besitz des Kaisers befanden. Ihr Besitz wurde dem Kaiser durch den Vertrag bestätigt. Gleichzeitig versuchte der Kaiser sich durch diese Bestimmung vor weiteren Grenzstreitigkeiten abzusichern.<ref>vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 276ff.</ref> Im Vertrag wurde außerdem die Nachfolge der Habsburger im ungarischen Königreich festgelegt, für den Fall, dass Matthias Corvinus keine legitimen männlichen Erben hinterlassen sollte.<ref name ="Theuer278">vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 278</ref> | ||
Bemerkenswert an diesem Vertrag ist, dass Friedrich III. ausdrücklich auf dessen Bestätigung durch die ungarischen Stände bestand. Der Vertrag wurde schließlich vom ungarischen Reichstag abgesegnet, wodurch die Vereinbarungen eine verfassungsrechtliche Gültigkeit erhielt.<ref | Bemerkenswert an diesem Vertrag ist, dass Friedrich III. ausdrücklich auf dessen Bestätigung durch die ungarischen Stände bestand. Der Vertrag wurde schließlich vom ungarischen Reichstag abgesegnet, wodurch die Vereinbarungen eine verfassungsrechtliche Gültigkeit erhielt.<ref>vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 276f. und S. 466</ref> | ||
Der Vertrag wurde urkundlich doppelt gefertigt. Die kaiserliche Urkunde wurde am 19. Juli 1463 in [[Wiener Neustadt]], die ungarische Urkunde am selben Tag in [[w:Sopron|Ödenburg]] ausgestellt.<ref name ="gedaechtnis"/> | Der Vertrag wurde urkundlich doppelt gefertigt. Die kaiserliche Urkunde wurde am 19. Juli 1463 in [[Wiener Neustadt]], die ungarische Urkunde am selben Tag in [[w:Sopron|Ödenburg]] ausgestellt.<ref name ="gedaechtnis"/> |
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