Vertrag von Wiener Neustadt / Ödenburg: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
'''Der Vertrag von Wiener Neustadt'''<ref group="A">Der Vertrag findet sich in der Sekundärliteratur unter verschiedenen Bezeichnungen, z. B. ''Vertrag von Ödenburg'' oder ''Sopron'', ''Friede von Ödenburg'' etc.</ref>, auch als "Vertrag von Ödenburg" bekannt, war ein Vertrag, der zwischen [[Friedrich III. (HRR)|Kaiser Friedrich III.]] und dem "[[w:Königreich Ungarn|Ungarnkönig]]" [[Matthias Corvinus]] geschlossen wurde. "De facto" war er die Grundlage für die habsburgische Erbfolge im Königreich Ungarn im Jahr 1526. Durch den Vertrag gelangten einige im Westen des Königreiches Ungarn gelegenen Orten und Burgen unter die Herrschaft der [[Habsburger]], die heute Teil des Bundeslandes Burgenland sind.
'''Der Vertrag von Wiener Neustadt'''<ref group="A">Der Vertrag findet sich in der Sekundärliteratur unter verschiedenen Bezeichnungen, z. B. ''Vertrag von Ödenburg'' oder ''Sopron'', ''Friede von Ödenburg'' etc.</ref>, auch als "Vertrag von Ödenburg" bekannt, war ein Vertrag, der zwischen [[Friedrich III. (HRR)|Kaiser Friedrich III.]] und dem "[[w:Königreich Ungarn|Ungarnkönig]]" [[Matthias Corvinus]] geschlossen wurde. "De facto" war er die Grundlage für die habsburgische Erbfolge im Königreich Ungarn im Jahr 1526. Durch den Vertrag gelangten einige im Westen des Königreiches Ungarn gelegenen Orten und Burgen unter die Herrschaft der [[Habsburger]], die heute Teil des Bundeslandes Burgenland sind.


== Entscheidende Bestimmungen des Vertrages ==  
== Der Vertrag ==
Der "Vertrag von Wiener Neustadt" wurde am 9. Juli 1463 durch Vermittlung von [[w:Pius II.|Papst Pius II.]] (Enea Silvio Piccolomini) zwischen Kaiser Friedrich III. und König Matthias Corvinus geschlossen, nachdem bereits 1462 verhandelt worden war. Friedrich III. verzichtete "de facto" auf die ungarische Krone und anerkannte Matthias Corvinus als ungarischen König an, durfte aber weiterhin nominell den Titel des ungarischen Königs führen. Zudem sicherte er sich das Recht auf die Thronfolge im Falle des erbenlosen Todes des Matthias Corvinus. Vereinbart wurde die Rückgabe der Stephanskrone, die sich seit vielen Jahren "de facto" im Besitz des Kaisers befand, an Matthias Corvinus.<ref name ="gedaechtnis"/> Dafür verpflichtete sich dieser dem Kaiser gegenüber zur Zahlung einer hohen Geldsumme. Weitere Bestimmungen betrafen die Herrschaften [[Forchtenstein]], [[Kobersdorf]], [[Eisenstadt]], [[w:Güns|Güns]] und [[Rechnitz]], welche damals im Ungarischen Königreich lagen, aber sich schon länger im Besitz des Kaisers befanden. Ihr Besitz wurde dem Kaiser durch den Vertrag bestätigt. Gleichzeitig versuchte der Kaiser sich durch diese Bestimmung vor weiteren Grenzstreitigkeiten abzusichern.<ref>vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 276ff.</ref> Im Vertrag wurde außerdem die Nachfolge der Habsburger im ungarischen Königreich festgelegt, für den Fall, dass Matthias Corvinus keine legitimen männlichen Erben hinterlassen sollte.<ref name ="Theuer278">vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 278</ref>  
Nach dem Tod des ungarischen Königs [[Ladislaus Postumus]] († 1457) kam es zu einer Doppelwahl. Während es der Familie von [[Matthias Corvinus]] gelang, diesen zum neuen ungarischen König wählen zu lassen, bot ein Teil der ungarischen Landstände Kaiser [[Friedrich III. (HRR)|Friedrich III.]] die ungarische Krone an. Nachdem bereits 1462 verhandelt worden war.Der "Vertrag von Wiener Neustadt" wurde am 9. Juli 1463 durch Vermittlung von [[w:Pius II.|Papst Pius II.]] (Enea Silvio Piccolomini) zwischen Kaiser Friedrich III. und König Matthias Corvinus geschlossen, nachdem bereits 1462 verhandelt worden war. Friedrich III. verzichtete "de facto" auf die ungarische Krone und anerkannte Matthias Corvinus als ungarischen König an, durfte aber weiterhin nominell den Titel des ungarischen Königs führen. Zudem sicherte er sich das Recht auf die Thronfolge im Falle des erbenlosen Todes des Matthias Corvinus. Vereinbart wurde die Rückgabe der Stephanskrone, die sich seit vielen Jahren "de facto" im Besitz des Kaisers befand, an Matthias Corvinus.<ref name ="gedaechtnis">vgl. [https://www.gedaechtnisdeslandes.at/chronik/action/list/controller/Geschichte/chronik/vertrag-von-oedenburg-wiener-neustadt-zwischen-kaiser-friedrich-iii-und-koenig-matthias-corvinus-von.html Vertrag von Ödenburg-Wiener Neustadt], GedaechtnisDesLandes, abgerufen am 25. April 2021</ref> Dafür verpflichtete sich dieser dem Kaiser gegenüber zur Zahlung einer hohen Geldsumme. Weitere Bestimmungen betrafen die Herrschaften [[Forchtenstein]], [[Kobersdorf]], [[Eisenstadt]], [[w:Güns|Güns]] und [[Rechnitz]], welche damals im Ungarischen Königreich lagen, aber sich schon länger im Besitz des Kaisers befanden. Ihr Besitz wurde dem Kaiser durch den Vertrag bestätigt. Gleichzeitig versuchte der Kaiser sich durch diese Bestimmung vor weiteren Grenzstreitigkeiten abzusichern.<ref>vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 276ff.</ref> Im Vertrag wurde außerdem die Nachfolge der Habsburger im ungarischen Königreich festgelegt, für den Fall, dass Matthias Corvinus keine legitimen männlichen Erben hinterlassen sollte.<ref name ="Theuer278">vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 278</ref>  


Bemerkenswert an diesem Vertrag ist, dass Friedrich III. ausdrücklich auf dessen Bestätigung durch die ungarischen Stände bestand. Der Vertrag wurde schließlich vom ungarischen Reichstag abgesegnet, wodurch die Vereinbarungen eine verfassungsrechtliche Gültigkeit erhielt.<ref>vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 276f. und S. 466</ref>
Bemerkenswert an diesem Vertrag ist, dass Friedrich III. ausdrücklich auf dessen Bestätigung durch die ungarischen Stände bestand. Der Vertrag wurde schließlich vom ungarischen Reichstag abgesegnet, wodurch die Vereinbarungen eine verfassungsrechtliche Gültigkeit erhielt.<ref>vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 276f. und S. 466</ref>
Zeile 9: Zeile 9:


== Unmittelbare Folgen des Vertrages ==
== Unmittelbare Folgen des Vertrages ==
Der Vertrag von Wiener Neustadt beendete den Konflikt des Kaisers mit Matthias Corvinus um die Nachfolge im ungarischen Königreich und überbrückte für einige Jahre die Interessensgegensätze der beiden Herrscher. Für Friedrich III. war es ein sehr vorteilhafter Vertrag, für Matthias Corvinus ein wichtiger Schritt um seiner Herrschaft über das ungarische Königreich außen- und innenpolitische Anerkennung zu verschaffen, weswegen er die zum Teil für ihn keineswegs günstigen Bedingungen akzeptierte. Der Vertrag enthielt aber auch das Potential für weitere Auseinandersetzungen, zudem Matthias Corvinus an der Revidierung einiger Punkte großes Interesse hatte.<ref name ="Theuer279">vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 278</ref>  
Der Vertrag von Wiener Neustadt beendete den Konflikt des Kaisers mit Matthias Corvinus um die Nachfolge im ungarischen Königreich und überbrückte für einige Jahre die Interessensgegensätze der beiden Herrscher.<ref name ="Theuer279">vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 278</ref>
 
In Anbetracht der politischen Umstände, unter denen der Vertrag geschlossen wurde, war es für Friedrich III. ein nicht ungünstiger Vertrag. Er behielt immerhin den ungarischen Königstitel und die meisten von seinen im westlichen Ungarn gelegenen Besitzungen und sicherte sich das Erbrecht auf das ungarische Königreich für sich und seine Nachkommen.</ref>.<ref name ="Luger136">vgl. Daniel Luger: ''Über Sonderformen und Fälschungen von Urkunden Kaiser Friedrich III.''. In: S. Claudia Fellner - Daniel Luger: ''Semper ad fontes''. Festschrift für [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]] zum 60. Geburtstag (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Bd. 76). Böhlau Verlag, Wien, 2020. ISBN 978-3-205-21162-4. S. 136</ref>
 
Für Matthias Corvinus war der Vertrag ein wichtiger Schritt um seiner zu diesem Zeitpunkt äußerst prekären Herrschaft über das ungarische Königreich außen- und innenpolitische Anerkennung zu verschaffen, weswegen er die zum Teil für ihn keineswegs günstigen Bedingungen akzeptierte. Der Vertrag enthielt aber auch das Potential für weitere Auseinandersetzungen, zudem Matthias Corvinus an der Revidierung einiger Punkte großes Interesse hatte.<ref name ="Theuer279"/>


== Übernahme der Vertragsbestimmungen in den "Vertrag von Preßburg" (1491) ==
== Übernahme der Vertragsbestimmungen in den "Vertrag von Preßburg" (1491) ==
49.712

Bearbeitungen

Navigationsmenü