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Nach dem Tod des ungarischen Königs [[Ladislaus Postumus]] († 1457) kam es zu einer Doppelwahl. Während es der Familie von [[Matthias Corvinus]] gelang, diesen zum neuen ungarischen König wählen zu lassen, bot ein Teil der ungarischen Landstände Kaiser [[Friedrich III. (HRR)|Friedrich III.]] die ungarische Krone an | Nach dem Tod des ungarischen Königs [[Ladislaus Postumus]] († 1457) kam es zu einer Doppelwahl. Während es der Familie von [[Matthias Corvinus]] 1458 gelang, diesen zum neuen ungarischen König wählen zu lassen, bot ein Teil der ungarischen Landstände Kaiser [[Friedrich III. (HRR)|Friedrich III.]] die ungarische Krone an. Dieser wurde am 14. Februar 1459 von 24 ungarischen Adeligen (Magnaten) auf Burg Güssing (heute Teil der Gemeinde [[Güssing]]) ebenfalls zum ungarischen König und damit als Gegenkandidat zum regierenden König Matthias Corvinus gewählt <ref name ="Buttlar146">vgl. [[w:Gertrud Buttlar-Elberberg|Gertrud Buttlar]]: ''Wiener Neustadt''. Geschichte, Kunst, Kultur, Wirtschaft. New Academic Press, Wien, 1993. ISBN 3-7003-1032-3. S. 146</ref> Nachdem bereits 1462 verhandelt worden war, wurde der "Vertrag von Wiener Neustadt" im Juli 1463 durch Vermittlung von [[w:Pius II.|Papst Pius II.]] (Enea Silvio Piccolomini) zwischen Kaiser Friedrich III. und König Matthias Corvinus geschlossen, nachdem bereits 1462 verhandelt worden war. Friedrich III. verzichtete "de facto" auf die ungarische Krone und anerkannte Matthias Corvinus als ungarischen König an, durfte aber weiterhin nominell den Titel des ungarischen Königs führen. Zudem sicherte er sich das Recht auf die Thronfolge im Falle des erbenlosen Todes des Matthias Corvinus. Vereinbart wurde die Rückgabe der Stephanskrone, die sich seit vielen Jahren "de facto" im Besitz des Kaisers befand, an Matthias Corvinus.<ref name ="gedaechtnis">vgl. [https://www.gedaechtnisdeslandes.at/chronik/action/list/controller/Geschichte/chronik/vertrag-von-oedenburg-wiener-neustadt-zwischen-kaiser-friedrich-iii-und-koenig-matthias-corvinus-von.html Vertrag von Ödenburg-Wiener Neustadt], GedaechtnisDesLandes, abgerufen am 25. April 2021</ref> Dafür verpflichtete sich dieser dem Kaiser gegenüber zur Zahlung einer hohen Geldsumme. Weitere Bestimmungen betrafen die Herrschaften [[Forchtenstein]], [[Kobersdorf]], [[Eisenstadt]], [[w:Güns|Güns]] und [[Rechnitz]], welche damals im Ungarischen Königreich lagen, aber sich schon länger im Besitz des Kaisers befanden. Ihr Besitz wurde dem Kaiser durch den Vertrag bestätigt. Gleichzeitig versuchte der Kaiser sich durch diese Bestimmung vor weiteren Grenzstreitigkeiten abzusichern.<ref>vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 276ff.</ref> Im Vertrag wurde außerdem die Nachfolge der Habsburger im ungarischen Königreich festgelegt, für den Fall, dass Matthias Corvinus keine legitimen männlichen Erben hinterlassen sollte.<ref name ="Theuer278">vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 278</ref> | ||
Bemerkenswert an diesem Vertrag ist, dass Friedrich III. ausdrücklich auf dessen Bestätigung durch die ungarischen Stände bestand. Der Vertrag wurde schließlich vom ungarischen Reichstag abgesegnet, wodurch die Vereinbarungen eine verfassungsrechtliche Gültigkeit erhielt.<ref>vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 276f. und S. 466</ref> | Bemerkenswert an diesem Vertrag ist, dass Friedrich III. ausdrücklich auf dessen Bestätigung durch die ungarischen Stände bestand. Der Vertrag wurde schließlich vom ungarischen Reichstag abgesegnet, wodurch die Vereinbarungen eine verfassungsrechtliche Gültigkeit erhielt.<ref>vgl. [[w:Franz Theuer|Franz Theuer]]: ''Der Raub der Stephanskrone'', 1994, S. 276f. und S. 466</ref> |
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