Ulrich I. von Maissau: Unterschied zwischen den Versionen

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Ulrich (I.) von Maissau stammte aus der Familie der [[Maissauer (Adelsfamilie)|Maissauer]], einer bedeutenden Ministerialenfamilie<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref> des Herzogtums Österreich. Er war der Enkel von [[Otto II. von Maissau|Otto (II.) von  Maissau]] und der Sohn von [[Stephan I. von Maissau|Stephan (I.) von Maissau]] aus dessen Ehe mit Margarete von Neuhaus.<ref name ="Trawnicek275"/>
Ulrich (I.) von Maissau stammte aus der Familie der [[Maissauer (Adelsfamilie)|Maissauer]], einer bedeutenden Ministerialenfamilie<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref> des Herzogtums Österreich. Er war der Enkel von [[Otto II. von Maissau|Otto (II.) von  Maissau]] und der Sohn von [[Stephan I. von Maissau|Stephan (I.) von Maissau]] aus dessen Ehe mit Margarete von Neuhaus.<ref name ="Trawnicek275"/>


Ulrich (I.) von Maissau war mit Anna von [[Heinrich VII. von Schaunberg#Herkunft und Familie|Schaunberg]] verheiratet, die aus einer hochfreien Adelsfamilie<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten stammte.</ref>. Aus dieser Ehe hatte mindestens 6 Kinder, darunter die Söhne [[Stephan II. von Maissau|Stephan (II.) von Maissau]] und [[Konrad von Maissau]]<ref name ="Trawnicek275"/>.<ref name ="Rigele58">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 58</ref>.
Ulrich (I.) von Maissau war mit Anna von [[Heinrich VII. von Schaunberg#Herkunft und Familie|Schaunberg]] verheiratet, die aus einer hochfreien Adelsfamilie<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten stammte.</ref>. Aus dieser Ehe hatte mindestens 6 Kinder, darunter die Söhne [[Stephan II. von Maissau|Stephan (II.)]] und [[Konrad von Maissau|Konrad]] von [[Maissauer|Maissau]].<ref name ="Rigele58">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 58</ref>.


== Leben ==
== Leben ==
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