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Heidenreich von Maissau wird erstmals 1337 in einer Urkunde seines Vaters genannt.<ref name ="gedächtnis"/> Nach dessen Tod teilten er und sein Bruder Ulrich († um 1380) 1366 das väterliche Erbe. Nach dem Tod Ulrichs dürfte dessen Anteil wieder an ihn zurückgefallen sein, ebenso dürfte Heidenreich auch seinen anderen Bruder Hans, für den keine Kinder belegt sind, beerbt haben.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 203f.</ref> Nach dem Tod seines Schwagers Leotold (III.) von Kuenring(-Dürnstein) († 1355) kamen dessen Güter, darunter die [[Burgruine Dürnstein (Niederösterreich)|Feste Dürnstein]], über seine Ehefrau Anna in seinen Besitz. 1356 [[w:Lehen|belehnte]] ihn [[Albrecht II. (Österreich)|Herzog Albrecht (II.) von Österreich ("''Albrecht den Lahmen''" oder "''Albrecht den Weisen''")]] als Landesfürst des Herzogtums Österreich mit | Heidenreich von Maissau wird erstmals 1337 in einer Urkunde seines Vaters genannt.<ref name ="gedächtnis"/> Nach dessen Tod teilten er und sein Bruder Ulrich († um 1380) 1366 das väterliche Erbe. Nach dem Tod Ulrichs dürfte dessen Anteil wieder an ihn zurückgefallen sein, ebenso dürfte Heidenreich auch seinen anderen Bruder Hans, für den keine Kinder belegt sind, beerbt haben.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 203f.</ref> Nach dem Tod seines Schwagers Leotold (III.) von Kuenring(-Dürnstein) († 1355) kamen dessen Güter, darunter die [[Burgruine Dürnstein (Niederösterreich)|Feste Dürnstein]], über seine Ehefrau Anna in seinen Besitz.<ref name ="gedächtnis"/> Durch Kauf erwarb er außerdem das Amt des Obersten Schenken, das zuvor sein Schwiegervater und sein Schwager besessen hatten.<ref name ="Rigele217">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 217</ref> 1356 [[w:Lehen|belehnte]] ihn [[Albrecht II. (Österreich)|Herzog Albrecht (II.) von Österreich ("''Albrecht den Lahmen''" oder "''Albrecht den Weisen''")]] als Landesfürst des Herzogtums Österreich mit diesem. Außerdem erhielt er das Recht, dieses Amt innerhalb seiner Familie weitervererben zu dürfen, wenn er ohne Nachkommen sterben sollte. Die guten Beziehungen, die Heidenreich zu Herzog Albrecht besaß, konnte er nach dessen Tod auch unter dessen Nachfolgern, den Herzögen [[Rudolf IV. (Österreich)|Rudolf (IV.) ("''Rudolf dem Stifter''")]] und dessen Bruder [[Albrecht III. (Österreich)|Albrecht (III.) ("''Albrecht mit dem Zopfe''")]] von [[Habsburger|Österreich]] halten. Unter ihrer Herrschaft ist er zum Beispiel als einer der Zeugen des [[w:Brünner Erbvertrag|Brünner Erbvertrages]] (1364) und des [[w:Frieden von Schärding|Friedens von Schärding]] (1369) belegt.<ref name ="gedächtnis"/> | ||
1368-1376 und 1378 bekleidete Heidenreich außerdem das Amt des Landmarschalls des Herzogtums Österreich.<ref name ="gedächtnis"/> Dieses Amt war im Unterschied zum Amt des Obersten Marschalls, das seine Familie seit [[Otto II. von Maissau|Otto (II.) von Maissau]] besaß, mit einer realen Machtfunktion ausgestattet. Seine Aufgabe als Landmarschall war die Bewahrung des Friedens im Land. Für diese Aufgabe verfügte er mit militärischen, polizeilichen und richterlichen Kompetenzen.<ref name ="Rigele217">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 217</ref> | |||
1380 gründete Heidenreich von Maissau gemeinsam mit seiner Ehefrau Anna von Kuenring die Kartause in [[Schönbühel-Aggsbach|Aggsbach]], wo er nach seinem Tod beigesetzt wurde.<ref name ="gedächtnis"/> | |||
== Heidenreichs Erben == | == Heidenreichs Erben == |
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