Heidenreich von Maissau: Unterschied zwischen den Versionen

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1368-1375 und 1378-1389 bekleidete Heidenreich von Maissau das Amt des Landmarschalls des Herzogtums Österreich. Dieses Amt war im Unterschied zum Amt des Obersten Marschalls, das seine Familie seit [[Otto II. von Maissau|Otto (II.) von Maissau]] besaß, mit einer realen Macht-Funktion ausgestattet. Die wichtigste Aufgabe als Landmarschall war die Bewahrung des Friedens im Land "ob und unter der Enns". Für diese Aufgabe war der Amtsinhaber mit militärischen, polizeilichen und richterlichen Kompetenzen ausgestattet.<ref name ="Rigele217">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 217</ref> In seiner Funktion wirkte er besonders als Vermittler zwischen dem Herzog als Landesfürsten und den Landherren, die später Träger der ständischen Macht waren. Er war eür die Schlichtung von Auseinandersetzungen zuständig, welcher der Herzog bestätigte. Als Landmarschall war Heidenreich von Maissau mit einem Amt betraut, das ihn zu einem weisungsgebundenen "Beamten" des Herzogs machte. Dieser konnte ihn jederzeit absetzen. Damit sollte auch vermieden werden, dass es ein erbliches Amt wurde.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 218 und S. 240</ref>
1368-1375 und 1378-1389 bekleidete Heidenreich von Maissau das Amt des Landmarschalls des Herzogtums Österreich. Dieses Amt war im Unterschied zum Amt des Obersten Marschalls, das seine Familie seit [[Otto II. von Maissau|Otto (II.) von Maissau]] besaß, mit einer realen Macht-Funktion ausgestattet. Die wichtigste Aufgabe als Landmarschall war die Bewahrung des Friedens im Land "ob und unter der Enns". Für diese Aufgabe war der Amtsinhaber mit militärischen, polizeilichen und richterlichen Kompetenzen ausgestattet.<ref name ="Rigele217">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 217</ref> In seiner Funktion wirkte er besonders als Vermittler zwischen dem Herzog als Landesfürsten und den Landherren, die später Träger der ständischen Macht waren. Er war eür die Schlichtung von Auseinandersetzungen zuständig, welcher der Herzog bestätigte. Als Landmarschall war Heidenreich von Maissau mit einem Amt betraut, das ihn zu einem weisungsgebundenen "Beamten" des Herzogs machte. Dieser konnte ihn jederzeit absetzen. Damit sollte auch vermieden werden, dass es ein erbliches Amt wurde.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 218 und S. 240</ref>


Heidenreich von Maissau gelang außerdem den Besitz der Maissauer wesentlich zu verdichten. So erwarb er für die Herrschaft [[Burgruine Gars am Kamp|Gars]] das dazugehörige Landgericht.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 242f. und S. 247</ref> 1370 löste er eine besonders umfangreiche Pfandschaft, welche die Feste, den Markt, das Gericht, die Maut, den Wald und das Forstfutter von [[Gföhl]] umfasste, von der [[Wallsee (Adelsgeschlecht)|Familie der Wallseer]], welche ein wichtiges Verbindungsstück zwischen den Krumauer und Horner Besitzungen seiner Familie bildete.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 254f.</ref> 1376 löste Heidenreich von Maissau die landesfürstlichen Feste und Stadt [[Weitra]] von [[Heinrich VII. von Schaunberg|Heinrich von Schaunberg]]. Den Herzögen von Österreich musste er allerdings den freien Zugang dieser Erwerbung und das Recht auf jederzeitigen Aufenthalt zusichern.<ref name ="Rigele255">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 255</ref>
Heidenreich von Maissau gelang außerdem den Besitz der Maissauer wesentlich zu verdichten. So erwarb er für die Herrschaft [[Burgruine Gars am Kamp|Gars]] das dazugehörige Landgericht.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 242f. und S. 247</ref> 1370 löste er eine besonders umfangreiche Pfandschaft, welche die Feste, den Markt, das Gericht, die Maut, den Wald und das Forstfutter von [[Gföhl]] umfasste, von der [[Wallsee (Adelsgeschlecht)|Familie der Wallseer]], welche ein wichtiges Verbindungsstück zwischen den Krumauer und Horner Besitzungen seiner Familie bildete.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 254f.</ref> 1376 löste Heidenreich von Maissau die landesfürstlichen Feste und Stadt [[Weitra]] von [[Heinrich VII. von Schaunberg|Heinrich von Schaunberg]]. Den Herzögen von Österreich musste er allerdings den freien Zugang dieser Erwerbung und das Recht auf jederzeitigen Aufenthalt zusichern.<ref name ="Rigele255">vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 255</ref> Nachdem Aussterben der Dürnsteiner Linie der Kuenringer konnten er und seine Ehefrau ihren Besitz in der Wachau wesentlich erweitern. Neben der [[Burgruine Dürnstein|Feste und Herrschaft Dürnstein]], die ein Lehen beziehungsweise eine Pfandschaft des Herzogtums Österreich war, gelangten sie dabei auch in den Besitz einer Reihe wichtiger Lehen der bairischen Herzogtümer, darunter die [[Burgruine Wolfstein|Feste Wolfstein]], zu der ein Landgericht gehörte und die Zentrum einer Herrschaft bildete.<ref>vgl. Brigitte Rigele: ''Die Maissauer'', 1990, S. 274</ref>
 


1380 gründete Heidenreich von Maissau gemeinsam mit seiner Ehefrau Anna von Kuenring die Kartause in [[Schönbühel-Aggsbach|Aggsbach]], wo er nach seinem Tod beigesetzt wurde.<ref name ="gedächtnis"/>
1380 gründete Heidenreich von Maissau gemeinsam mit seiner Ehefrau Anna von Kuenring die Kartause in [[Schönbühel-Aggsbach|Aggsbach]], wo er nach seinem Tod beigesetzt wurde.<ref name ="gedächtnis"/>
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