Forst- und Jagdverwaltung in Königshof: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Forst- und Jagdverwaltung in Königshof''',
'''Forst- und Jagdverwaltung in Königshof''',


 
== Liste der Förster, Gärtner und Jäger der Herrschaft Königshof ==
==== Johann Georg Flaschütz (1671–1729) ====
==== Johann Georg Flaschütz (1671–1729) ====
Herrschaftlicher Jäger der Herrschaft Königshof,  
Herrschaftlicher Jäger der Herrschaft Königshof, heiratete am 13. Juni 1706 Catharina Perin, Witwe des Kaisersteinbrucher Steinmetzmeisters [[w:Johannes Pery#Sohn Martin|Johannes Pery]].


== 1. Jänner 1751 Instruktionen der Herrschaft Königshof für den Jäger ==  
== 1. Jänner 1751 Instruktionen der Herrschaft Königshof für den Jäger ==  
Abt Robert Leeb vom Stift Heiligenkreuz beauftragt den Jäger<ref>Der Originaltext ist im Historischen Lexikon Kaisersteinbruch Band 1. zu lesen, hier eine Zusammenfassung.→Weblinks</ref>, dass er in Unserem Herrschaftswald /:wie et mit Marksteinen begrenzt ist:/ den hohen und niedrigen Wildbahn zu versehen, jedoch aber alles Federvieh, auch anderes Wildbrät was Namen es haben mag, keines ausgenommen, hierher zur Herrschaftlichen Kanzlei in Königshof für unten angemörckhtes Schuss-Geld richtig und gewiss einliefern solle.<ref> Archiv [[Stift Heiligenkreuz]], Protocolle Königshof ab 1748</ref>     
Abt Robert Leeb vom Stift Heiligenkreuz beauftragt den Jäger<ref>Der Originaltext ist im Historischen Lexikon Kaisersteinbruch Band 1. zu lesen, hier eine Zusammenfassung.→Weblinks</ref>, dass er in Unserem Herrschaftswald /:wie et mit Marksteinen begrenzt ist:/ den hohen und niedrigen Wildbahn zu versehen, jedoch aber alles Federvieh, auch anderes Wildbrät was Namen es haben mag, keines ausgenommen, hierher zur Herrschaftlichen Kanzlei in Königshof für unten angemörckhtes Schuss-Geld richtig und gewiss einliefern solle.<ref> Archiv [[Stift Heiligenkreuz]], Protocolle Königshof ab 1748</ref>     
===== Es wird ihm der gesamte Wald anvertraut ====  
===== Es wird ihm der gesamte Wald anvertraut =====  
es ist ihm verboten einige Stamm Holz heimlich abzugeben, oder selbst zu behalten, darunter ist auch das kleinere Gehölz und Gestrüpp zu verstehen, nur bei ausdrücklicher Genehmigung eines Pater Verwalters, ansonsten droht der Verlust des Dienstes.
es ist ihm verboten einige Stamm Holz heimlich abzugeben, oder selbst zu behalten, darunter ist auch das kleinere Gehölz und Gestrüpp zu verstehen, nur bei ausdrücklicher Genehmigung eines Pater Verwalters, ansonsten droht der Verlust des Dienstes.
* Er solle seinem Amt gemäß mit den herrschaftlichen Jungen die Waldungen fleißig durch streifen, damit die umliegenden Wildbraten oder Raubschützen abgetan und deren unzulässiges Exercitium (Übung) gehindert werde.
* Er solle seinem Amt gemäß mit den herrschaftlichen Jungen die Waldungen fleißig durch streifen, damit die umliegenden Wildbraten oder Raubschützen abgetan und deren unzulässiges Exercitium (Übung) gehindert werde.
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