Franz Antoni Cichini: Unterschied zwischen den Versionen

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* Die Witwe als [[w:Universalerbe|Universalerbin]] soll den [[w:Regress (Recht)|Regress]] bei ihrer Frau Tochter suchen.
* Die Witwe als [[w:Universalerbe|Universalerbin]] soll den [[w:Regress (Recht)|Regress]] bei ihrer Frau Tochter suchen.


Die Witwe Catharina Hügelin war im Gegensatz zu ihren beiden verheirateten Töchtern für die Herrschaft „greifbar“. Daher werden von ihrem Erbe die seinerzeit nicht bezahlten Gebühren - weil außerhalb des Herrschaftsbereiches - erfolgten Heiraten, abgezogen. So verweist die Herrschaft Königshof die Witwe Hügelin auch in diesem Fall „auf den Rechtsweg“.
Die Witwe Catharina Hügelin war im Gegensatz zu ihren beiden verheirateten Töchtern für die Herrschaft „greifbar“. Daher werden von ihrem Erbe die seinerzeit nicht bezahlten Gebühren - weil außerhalb des Herrschaftsbereiches - erfolgten Heiraten, abgezogen. So verweist die [[Geistliche Herrschaftsverwaltung Königshof|Herrschaft Königshof]] die Witwe Hügelin auch in diesem Fall „auf den Rechtsweg“.


== Nachkommen ==
== Nachkommen ==
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