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* Die Witwe als [[w:Universalerbe|Universalerbin]] soll den [[w:Regress (Recht)|Regress]] bei ihrer Frau Tochter suchen. | * Die Witwe als [[w:Universalerbe|Universalerbin]] soll den [[w:Regress (Recht)|Regress]] bei ihrer Frau Tochter suchen. | ||
Die Witwe Catharina Hügelin war im Gegensatz zu ihren beiden verheirateten Töchtern für die Herrschaft „greifbar“. Daher werden von ihrem Erbe die seinerzeit nicht bezahlten Gebühren - weil außerhalb des Herrschaftsbereiches - erfolgten Heiraten, abgezogen. So verweist die Herrschaft Königshof die Witwe Hügelin auch in diesem Fall „auf den Rechtsweg“. | Die Witwe Catharina Hügelin war im Gegensatz zu ihren beiden verheirateten Töchtern für die Herrschaft „greifbar“. Daher werden von ihrem Erbe die seinerzeit nicht bezahlten Gebühren - weil außerhalb des Herrschaftsbereiches - erfolgten Heiraten, abgezogen. So verweist die [[Geistliche Herrschaftsverwaltung Königshof|Herrschaft Königshof]] die Witwe Hügelin auch in diesem Fall „auf den Rechtsweg“. | ||
== Nachkommen == | == Nachkommen == |
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