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* hat Frau Postmeisterin und ihr Eheherr einbekennet, an Heirats-Gut und [[w:Rechtsnachfolge|Succession]] empfangen zu haben ... 10.000 Gulden | * hat Frau Postmeisterin und ihr Eheherr einbekennet, an Heirats-Gut und [[w:Rechtsnachfolge|Succession]] empfangen zu haben ... 10.000 Gulden | ||
Man hat wahrgenommen, dass der Herrschaft Nachteile sowohl aus dem Testament entstehen könnten, als auch wegen des nicht bezahlten [[ | Man hat wahrgenommen, dass der Herrschaft Nachteile sowohl aus dem Testament entstehen könnten, als auch wegen des nicht bezahlten [[Abfahrtsgeld aus Kaisersteinbruch|Abfahrtsgeldes]]. So hat man als notwendig erachtet, die folgende Verordnung den Parteien von der Herrschaft mitzuteilen.. | ||
=== Verlass welcher der Witwe Catharina Hüglin von Seiten der Herrschaft gegeben worden === | === Verlass welcher der Witwe Catharina Hüglin von Seiten der Herrschaft gegeben worden === |
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