Franz Antoni Cichini: Unterschied zwischen den Versionen

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* hat Frau Postmeisterin und ihr Eheherr einbekennet, an Heirats-Gut und [[w:Rechtsnachfolge|Succession]] empfangen zu haben ... 10.000 Gulden
* hat Frau Postmeisterin und ihr Eheherr einbekennet, an Heirats-Gut und [[w:Rechtsnachfolge|Succession]] empfangen zu haben ... 10.000 Gulden


Man hat wahrgenommen, dass der Herrschaft Nachteile sowohl aus dem Testament entstehen könnten, als auch wegen des nicht bezahlten [[w:Abschoss|Abfahrtsgeldes]]. So hat man als notwendig erachtet, die folgende Verordnung den Parteien von der Herrschaft mitzuteilen..
Man hat wahrgenommen, dass der Herrschaft Nachteile sowohl aus dem Testament entstehen könnten, als auch wegen des nicht bezahlten [[Abfahrtsgeld aus Kaisersteinbruch|Abfahrtsgeldes]]. So hat man als notwendig erachtet, die folgende Verordnung den Parteien von der Herrschaft mitzuteilen..


=== Verlass welcher der Witwe Catharina Hüglin von Seiten der Herrschaft gegeben worden ===
=== Verlass welcher der Witwe Catharina Hüglin von Seiten der Herrschaft gegeben worden ===
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