170.147
Bearbeitungen
K (→Begriff im deutschen Recht: korr.) |
|||
Zeile 25: | Zeile 25: | ||
===Straßenverkehrsrecht=== | ===Straßenverkehrsrecht=== | ||
*In Deutschland gibt es für ''[[geschlossene Ortschaft]]en'' im Sinne der [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland) |Straßenverkehrsordnung]] eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine ''geschlossene Ortschaft'' beginnt mit der Ortstafel (Zeichen 310), ein rechteckiges gelbes Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen. | *In Deutschland gibt es für ''[[geschlossene Ortschaft]]en'' im Sinne der [[Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland) |Straßenverkehrsordnung]] eine Reihe von besonderen Vorschriften, beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Eine ''geschlossene Ortschaft'' beginnt mit der Ortstafel (Zeichen 310), ein rechteckiges gelbes Schild mit aufgedrucktem Ortsnamen. | ||
== Österreich == | |||
Der Begriff der Ortschaft ist in den meisten Landesgesetzen verankert. Die jeweilige Landesregierung erläßt auch die Verordnungen, nach denen Ortschaften geschaffen, aufgelassen oder verändert werden. Sie beziehen sich aber immer nur auf bewohntes Gebiet, nie aber für Fluren oder Wälder im Gegensatz zu einer Gemeinde, da in Österreich jedes Gebiet zu einer Gemeinde gehört und es keine Gemeindefreien Gebiete wie in anderen Staaten gibt.. | |||
Ursprünglich war eine Ortschaft eine Ansammlung von Häusern in einem [[Konskriptionsnummer]]nsystem. Erst später, als dieses Nummernsystem durch Hausnummern mit Straßennamen abgelöst wurde, haben sich auch die Begründungen von Ortschaften (oder auch Orte bezeichnet) geändert. Sie können durch räumliche Trennung oder aus ehemaligen Gemeinden entstehen. | |||
Per 1. Jänner 2008 bestanden in 2.357 Gemeinden 17.368 Ortschaften. | |||
=== Kataster === | |||
Nicht zu verwechseln sind Ortschaften mit den in den [[Kataster|Grundstückskatastern]] bestehenden [[Katastralgemeinde]]n. In diesem Fall ist es ähnlich der Gemeinde, dass in Österreich keine Flächen existieren, die nicht einer Katastralgemeinde angehören. | |||
=== Straßenverkehr === | |||
Nach der [[Straßenverkehrsordnung (Österreich)|StVO]] besteht der Begriff des [[Ortsgebiet]]es, dass ich meist mit der Ortschaft im großen und ganzen deckt. Baulücken in einer Ortschaft können jedoch bewirken, dass es zu einer Unterbrechung de Ortsgebietes kommt. Während es gesetzlich keine Regelung über die Kennzeichnung von Ortschaften gibt, besteht diese sehr wohl für das Ortsgebiet. das führt dazu, dass oft auch Häuser außerhalb des Ortgebietes, also außerhalb der Ortstafeln stehen, trotzdem zu einer Ortschaft gehören. | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |