Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Begriff der Ortschaft (bzw. [[Ortsteil]], Gemeindeteil) ist in den meisten Landesgesetzen verankert. Der jeweilige [[Landtag (Österreich) | Der Begriff der Ortschaft (bzw. [[Ortsteil]], Gemeindeteil) ist in den meisten Landesgesetzen verankert. Der jeweilige [[Landtag (Österreich)]] erlässt auch die Verordnungen, nach denen Ortschaften geschaffen, aufgelassen oder verändert werden. | ||
Der Begriff Ortschaft bezieht sich aber immer nur auf bewohntes Gebiet ([[Siedlung]]en), nie aber auf [[Flur (Gelände)|Fluren]] oder [[Forst|Wälder]]. | Der Begriff Ortschaft bezieht sich aber immer nur auf bewohntes Gebiet ([[Siedlung]]en), nie aber auf [[Flur (Gelände)|Fluren]] oder [[Forst|Wälder]]. |