Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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== Österreich ==
== Österreich ==
=== Ortschaft und Ortsteil ===
=== Gemeindeteil, Ortsteil, Fraktion ===
Der Begriff der Ortschaft (bzw. ''Ortsteil, Gemeindeteil'', in Tirol auch ''Fraktion'') ist in den meisten Landesgesetzen verankert. Der jeweilige [[Landtag (Österreich)]] erlässt auch die Verordnungen, nach denen Ortschaften geschaffen, aufgelassen oder verändert werden.
Der Begriff der ''Ortschaft'' (bzw. ''Ortsteil, Gemeindeteil'', in Tirol auch ''Fraktion'') ist in den meisten [[Landesebene (Österreich)|Landesgesetzen]] verankert. Er stellt eine Untergliederung der ''[[Politische Gemeinde|Politischen Gemeinde]]'' (auch ''Ortsgemeinde'') dar.


Per 1. Jänner 2008 bestanden in Österreich 2.357 Gemeinden und 17.368 Ortschaften.
Per 1. Jänner 2008 bestanden in Österreich 2.357 Gemeinden und 17.368 Ortschaften.


Der Begriff Ortschaft bezieht sich aber immer nur auf bewohntes Gebiet ([[Siedlung]]en), nie aber auf [[Flur (Gelände)|Fluren]] oder [[Forst|Wälder]].<br />
Der jeweilige [[Landtag (Österreich)|Landtag]] erlässt die [[Verordnung]]en, nach denen Ortschaften geschaffen, aufgelassen oder verändert werden.
Ursprünglich war eine Ortschaft eine Ansammlung von Häusern in einem gemeinsamen [[Konskriptionsnummer]]nsystem. Erst später, als dieses Nummernsystem durch Hausnummern mit Straßennamen abgelöst wurde, haben sich auch die Begründungen von Ortschaften (oder auch Orte bezeichnet) geändert.<ref name="Ortsverzeichnis">{{Literatur  | Herausgeber=Statistik Austria (STAT) | Titel=[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnis]] 2001 | TitelErg= (9 Bände, 2004/2004)  | Kapitel=''Textteil'' 1.&nbsp;''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer&nbsp;5. ''Ortschaften (abgekürzt&nbsp;O):'' | Seiten=14 | Online= [http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/21/index.html STAT → Regionales] | Kommentar=gemeinsame Erläuterung der Länderbände}}</ref>


=== Kataster: Gemeinde, Katastralgemeinde ===
=== Funktion der Ortschaft ===
Heute sind Ortschaften eine amtlich-statistische Untergliederung der Gemeinde in Teile, so wie die [[Katastralgemeinde]]n eine vermessungstechnische sind: Katastralgemeinden sind grundbücherliche Verwaltungseinheiten in den [[Kataster|Grundstückskatastern]], in denen eine oder mehrere Ortschaften, [[Weiler]]/Rotten (bis 10&nbsp;Häuser), Einöden (bis 3&nbsp;Wohnstätten), Einzelhäuser sowie unbesiedelte [[Flurstück]]e liegen.
Eine (politische) Gemeinde besteht aus einer – etwa als [[Gemeinde (Österreich) #Gemeindetypen|Stadtgemeinde]] oder [[Statutarstadt (Österreich)|Statutarstadt]] – oder auch mehreren Ortschaften (als [[Landgemeinde]]). Dabei variieren das Verhältnis der Ortschaften zu den Gemeinden sowohl nach den landesrechtlichen Usancen, wie auch nach der landschaftlichen Siedlungsstruktur: In manchen Gegenden ist jede kleinste geschlossene Ansiedlung eine Ortschaft (die kleinsten Ortschaften Österreichs hatten 2001 nur einen Einwohner, vereinzelt finden sich auch solche ganz ohne gemeldeten [[Wohnsitz (Österreich)|Wohnsitz]]), in anderen umfassen Ortschaften große Areale und zahlreiche Kleinsiedlungen (es gibt im Alpenraum Ortschaften der Größenordnung 10&nbsp;Quadratkilometer, aber unter 100 Einwohnern). Im [[urbaner Raum|urbanen Raum]] fallen Ortschaftsbegriff und andere Siedlungsbegriffe zusammen, die mit Abstand umfassendste Ortschaft Österreichs ist naturgemäß Wien: Es ist unterhalb der Ortschftsebene nocheinmal  in mehrere ''[[Wiener Gemeindebezirke|Gemeindebezirke]]'', und diese teils in mehr oder minder offizielle Quartiere, die ''[[Grätzl]]'', gegliedert. Auch andere Städte bilden eine eigenständige statstische Gliederung heraus.<br />
Sonst ist die Ortschaft, neben der Katastralgemeinde, die kleinste politische motivierte [[administrative Gliederung]] oberhalb des [[Grundstück]]s, der [[Liegenschaft]] und der [[Parzelle]] ([[Flächenwidmung]]).


Eine Gemeinde besteht aus einer oder mehreren Katastralgemeinden, und damit aus einer – etwa als [[Gemeinde (Österreich) #Gemeindetypen|Stadtgemeinde]] oder [[Statutarstadt (Österreich)|Statutarstadt]] – oder auch mehreren Ortschaften (als [[Landgemeinde]]). [[Wien]] (als eine Ortschaft im Sinne von ‚Siedlung‘) besteht aus mehreren [[Wiener Gemeindebezirke|Gemeindebezirken]].
Die Ortschaftsgebiete sind in Österreich ebenso flächendeckend wie die Gemeindegebiete: Es gibt keinen Punkt, der nicht (mindestens) zu einer Ortschaft gehört. Es ist aber amtlich geregelt, dass eine Ortschaft immer nur ein einer einzigen Gemeinde liegt.
 
=== Die Ortschaft in der amtlichen Statistik ===
Die Ortschaft ist im allgemeinen die kleinste [[Amtliche Statistik|amtlich-statistische]] Einheit Österreichs, sie hat eine eigene Kennnummer. Bis in die 1990er wurden bei den [[Volkszählung]]en auch kleinere [[Topographische Siedlungskennzeichnung nach STAT|Siedlungseinheiten]] erfasst, seit 2001 werden im [[Ortsverzeichnis (Österreich)]] nurmehr Daten für die ganze Ortschaft angegeben, die dann im allgemeinen einen [[Hauptort]] und umliegende Kleinsiedlungen („Orte“, etwa [[Dorf|Dörfer]], [[Weiler]]), [[Streusiedlung|Streubesiedlung]] und [[Einzelsiedlung|Einzellagen]] umfasst (wobei der Hauptort wie auch bei den Gemeinden nicht unbedingt der größte Ort ist, und auch gänzlich fehlen kann).
 
=== Ortschaft und Adresse ===
Ursprünglich war eine Ortschaft eine Ansammlung von Häusern in einem gemeinsamen [[Konskriptionsnummer]]nsystem. Erst später, als dieses Nummernsystem durch [[Hausnummer]]n mit [[Straßenname]]n abgelöst wurde, haben sich auch die Begründungen von Ortschaften (oder auch Orte bezeichnet) geändert.<ref name="Ortsverzeichnis">{{Literatur  | Herausgeber=Statistik Austria (STAT) | Titel=[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnis]] 2001 | TitelErg= (9 Bände, 2004/2004)  | Kapitel=''Textteil'' 1.&nbsp;''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer&nbsp;5. ''Ortschaften (abgekürzt&nbsp;O):'' | Seiten=14 | Online= [http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/21/index.html STAT → Regionales] | Kommentar=gemeinsame Erläuterung der Länderbände}}</ref>
 
Im [[Ländlicher Raum|ländlichen Raum]] bilden die Ortschaftsnamen aber bis heute in den allermeisten Fällen auch den [[Wohnadresse|Adress]]<nowiki/>bereich, sodaß dort die Ortschaft auch kleinste [[post]]alische Einheit darstellt.
 
=== Ortschaften und Katastralgemeinden einer Gemeinde ===
Heute sind Ortschaften eine statistisch-raumplanerische Untergliederung der Gemeinde in Teile, so wie die [[Katastralgemeinde]]n eine vermessungstechnisch-grundrechtliche sind: Katastralgemeinden sind grundbücherliche Verwaltungseinheiten in den [[Kataster|Grundstückskatastern]], in denen meist eine oder mehrere Ortschaften liegen: Die jeweiligen Grenzen von Ortschafts- und Katastralgebieten decken sich im Allgemeinen, müssen das aber nicht, es kann auch vorkommen, dass eine Ortschaft sich auf mehr als eine Katastralgemeinde verteilt, oder sich bei Katstral- und Ortschaftsgrenzen kleine Abweichungen und Überschneidungen ergeben.
 
In manchen Gegenden, etwa dort, wo es bis heute [[Ortsvorsteher]] als stellvertretendes Amt eines [[Bürgermeister]]s gibt, fallen die Begriffe Katastralgemeinde und Ortschaft – als Ortsteile – auch zusammen: Sie bilden meist [[Eingemeindung]]en ab.  


=== Ortschaftskennziffer ===
=== Ortschaftskennziffer ===
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:80120 St.&nbsp;Gallenkirch, 17111 St.&nbsp;Gallenkirch
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=== Straßenverkehr: Ortsgebiet ===
=== Geschlossene Ortschaft, Ortsgebiet ===
Nach der [[Straßenverkehrsordnung (Österreich)|StVO]] besteht der Begriff des [[Ortsgebiet]]es, das sich meist mit der Ortschaft im Großen und Ganzen deckt. Baulücken in einer Ortschaft können jedoch bewirken, dass es zu einer Unterbrechung des Ortsgebietes kommt. Während es gesetzlich keine Regelung über die Kennzeichnung von Ortschaften gibt, besteht diese sehr wohl für das Ortsgebiet. Das führt dazu, dass oft auch Häuser außerhalb des Ortgebietes, also außerhalb der Ortstafeln stehen, trotzdem zu einer Ortschaft gehören.
Zu unterscheiden von dem politischen Ortschaftsbegriff ist der der ''geschlossenen Ortschaft (geschlossenes Ortsgebiet)'', dieser bezieht sich immer nur auf bewohntes Gebiet ([[Siedlung]]en), nie aber auf [[Flur (Gelände)|Fluren]] oder [[Forst|Wälder]].
 
Nach der [[Straßenverkehrsordnung (Österreich)|StVO]] besteht der Begriff des ''[[Ortsgebiet]]es'', das sich meist mit dem geschlossenen Ortsgebiet im Großen und Ganzen deckt. Baulücken in einer Ortschaft können jedoch bewirken, dass es zu einer Unterbrechung des Ortsgebietes kommt. Auch gehören Häuser außerhalb des Ortgebietes, die also außerhalb der Ortstafeln stehen, trotzdem zu einer Ortschaft gehören.
 
Der Begriff der ''geschlossenen Ortschaft'' selbst kommt primär im Naturschutzrecht und Immisionsthematiken vor, und ist ebenfalls landesrechtlich verankert.


== Schweiz ==
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