Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Zitat| Zusammenhängende Siedlungen innerhalb einer Gemeinde können als Ortschaften bezeichnet werden, ohne dass ihnen [[Rechtspersönlichkeit]] zukommt.|| § 1 ''Begriff und rechtliche Stellung'' (1) ''Burgenländische Gemeindeordnung.'' § 2 ''Name'' (4) ''NÖ Gemeindeordnung''; § 1 ''Begriff und rechtliche Stellung'' (1) ''Steiermärkische Gemeindeordnung''}} | {{Zitat| Zusammenhängende Siedlungen innerhalb einer Gemeinde können als Ortschaften bezeichnet werden, ohne dass ihnen [[Rechtspersönlichkeit]] zukommt.|| § 1 ''Begriff und rechtliche Stellung'' (1) ''Burgenländische Gemeindeordnung.'' § 2 ''Name'' (4) ''NÖ Gemeindeordnung''; § 1 ''Begriff und rechtliche Stellung'' (1) ''Steiermärkische Gemeindeordnung''}} | ||
Dieser Begriff als findet sich präzisiert als ''geschlossenen Ortschaft'' oder ''[[geschlossenes Ortsgebiet]]'', wie er auch in der [[Straßenverkehrsordnung (Österreich)|StVO]] besteht. Baulücken in einer Ortschaft können jedoch bewirken, dass es zu einer Unterbrechung des Ortsgebietes kommt. Auch gehören Häuser außerhalb des | Dieser Begriff als findet sich präzisiert als ''geschlossenen Ortschaft'' oder ''[[geschlossenes Ortsgebiet]]'', wie er auch in der [[Straßenverkehrsordnung (Österreich)|StVO]] besteht. Baulücken in einer Ortschaft können jedoch bewirken, dass es zu einer Unterbrechung des Ortsgebietes kommt. Auch gehören Häuser außerhalb des Ortsgebietes, die also außerhalb der Ortstafeln stehen, trotzdem zu einer Ortschaft. Der Begriff der ''geschlossenen Ortschaft'' selbst kommt primär im Naturschutzrecht und Immissionsthematiken vor, und ist ebenfalls landesrechtlich verankert. | ||
:{{Siehe auch|Topographische Siedlungskennzeichnung nach STAT}} | :{{Siehe auch|Topographische Siedlungskennzeichnung nach STAT}} |