Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Besonderheit in Sachsen-Anhalt gemäß der Kommunalverfassung.
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vorgesehen. Ortschaften können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. | vorgesehen. Ortschaften können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. Ortsteilen im Sinne von Ziffer 1 bestehen. | ||
Die meist durch die [[Hauptsatzung]] einer Gemeinde festgelegten Ortschaften haben eine eigene Ortschaftsvertretung, den [[Ortsrat]] (oder [[Ortschaftsrat]]), der von der Bevölkerung bei jeder Kommunalwahl meist direkt gewählt wird. Vorsitzender ist der [[Ortsvorsteher]] oder [[Ortsbürgermeister]]. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören, eine endgültige Entscheidung obliegt ihnen meist jedoch nicht. Mit der Einrichtung von Ortschaftsvertretungen will man den Verlust der Selbstständigkeit einer Gemeinde bei deren Eingliederung in eine Nachbargemeinde etwas abmildern. | Die meist durch die [[Hauptsatzung]] einer Gemeinde festgelegten Ortschaften haben eine eigene Ortschaftsvertretung, den [[Ortsrat]] (oder [[Ortschaftsrat]]), der von der Bevölkerung bei jeder Kommunalwahl meist direkt gewählt wird. Vorsitzender ist der [[Ortsvorsteher]] oder [[Ortsbürgermeister]]. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören, eine endgültige Entscheidung obliegt ihnen meist jedoch nicht. Mit der Einrichtung von Ortschaftsvertretungen will man den Verlust der Selbstständigkeit einer Gemeinde bei deren Eingliederung in eine Nachbargemeinde etwas abmildern. | ||
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Einer Ortschaft vergleichbar ist bei (größeren) Städten der [[Stadtbezirk]], der meist auch ein eigenes Vertretungsgremium hat und wiederum in Stadtteile und [[Ortslage]]n unterteilt sein kann. | Einer Ortschaft vergleichbar ist bei (größeren) Städten der [[Stadtbezirk]], der meist auch ein eigenes Vertretungsgremium hat und wiederum in Stadtteile und [[Ortslage]]n unterteilt sein kann. | ||
In Hessen und Rheinland-Pfalz werden die Begriffe [[Ortsbezirk]], [[Ortsbeirat]] und [[Ortsvorsteher]](in) verwendet. | In Hessen und Rheinland-Pfalz werden die Begriffe [[Ortsbezirk]], [[Ortsbeirat]] und [[Ortsvorsteher]](in) verwendet. In Sachsen-Anhalt gibt es zwei Modelle von Ortschafen: das Modell Ortschaftsrat mit Ortsbürgermeister sowie das Modell Ortsvorsteher. | ||
=== Straßenverkehrsrecht === | === Straßenverkehrsrecht === |