Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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   [http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/4td/page/bsthueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=2&numberofresults=176&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-KomOTH2003pG1&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-KomOTH2003rahmen Thüringer Kommunalordnung], §§ 45 und 45 a
   [http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/4td/page/bsthueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=2&numberofresults=176&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-KomOTH2003pG1&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-KomOTH2003rahmen Thüringer Kommunalordnung], §§ 45 und 45 a
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vorgesehen. Ortschaften können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. Ortsteilen im Sinne von Ziffer 1 bestehen.
vorgesehen. Ortschaften können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. Ortsteilen bestehen. Die meist durch die [[Hauptsatzung]] einer Gemeinde festgelegten Ortschaften haben eine eigene Ortschaftsvertretung, den [[Ortsrat]] (oder [[Ortschaftsrat]]), der von der Bevölkerung bei jeder Kommunalwahl meist direkt gewählt wird. Vorsitzender ist der [[Ortsvorsteher]] oder [[Ortsbürgermeister]]. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören, eine endgültige Entscheidung obliegt ihnen meist jedoch nicht. Mit der Einrichtung von Ortschaftsvertretungen will man den Verlust der Selbstständigkeit einer Gemeinde bei deren Eingliederung in eine Nachbargemeinde etwas abmildern.
 
Die meist durch die [[Hauptsatzung]] einer Gemeinde festgelegten Ortschaften haben eine eigene Ortschaftsvertretung, den [[Ortsrat]] (oder [[Ortschaftsrat]]), der von der Bevölkerung bei jeder Kommunalwahl meist direkt gewählt wird. Vorsitzender ist der [[Ortsvorsteher]] oder [[Ortsbürgermeister]]. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören, eine endgültige Entscheidung obliegt ihnen meist jedoch nicht. Mit der Einrichtung von Ortschaftsvertretungen will man den Verlust der Selbstständigkeit einer Gemeinde bei deren Eingliederung in eine Nachbargemeinde etwas abmildern.


Einer Ortschaft vergleichbar ist bei (größeren) Städten der [[Stadtbezirk]], der meist auch ein eigenes Vertretungsgremium hat und wiederum in Stadtteile und [[Ortslage]]n unterteilt sein kann.
Einer Ortschaft vergleichbar ist bei (größeren) Städten der [[Stadtbezirk]], der meist auch ein eigenes Vertretungsgremium hat und wiederum in Stadtteile und [[Ortslage]]n unterteilt sein kann.
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