Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

3 Bytes hinzugefügt ,  17. Dezember 2016
K
Zeile 41: Zeile 41:
Der Begriff der ''Ortschaft'', in Westösterreich auch ''Fraktion'' genannt,<ref>Vorarlberger Landesarchiv: [http://www.vorarlberg.at/doc/schreibweisevonoertlichke.doc Schreibweise von Örtlichkeiten in Vorarlberg] (DOC-Datei; 128&nbsp;kB), S. 2; § 33 Abs. 1 des [https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Lgbl&Lgblnummer=74/1996&Bundesland=Tirol Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes].</ref> ist in den meisten Ländern in [[Landesebene (Österreich)|Landesgesetzen]] verankert. Er stellt eine Untergliederung der ''[[Gemeinde (Österreich)|Politischen Gemeinde]]'' (auch ''Ortsgemeinde'') dar. Das Land oder die Gemeinde selbst<ref>Vgl §&nbsp;40 der [http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2012128/LRNI_2012128.html Niederösterreichischen Gemeindeordnung]</ref> entscheidet über die Schaffung, Auflassung oder Veränderungen von Ortschaften. Geregelt ist der Begriff in den meisten Bundesländern in den [[Gemeindeordnungen in Österreich|Gemeindeordnungen]], verwendet wird er auch in der [[Amtliche Statistik|amtlichen Statistik]] der ''[[Statistik Austria]]'' (STAT).<ref name="OVZ">{{Literatur | Herausgeber=Statistik Austria | Titel=[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnis]] 2001 | TitelErg= (9 Bände, 2004/2004) | Online= [http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/21/index.html STAT → Regionales] | Kommentar=''Textteil'', gemeinsame Erläuterung der Länderbände}}</ref>
Der Begriff der ''Ortschaft'', in Westösterreich auch ''Fraktion'' genannt,<ref>Vorarlberger Landesarchiv: [http://www.vorarlberg.at/doc/schreibweisevonoertlichke.doc Schreibweise von Örtlichkeiten in Vorarlberg] (DOC-Datei; 128&nbsp;kB), S. 2; § 33 Abs. 1 des [https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Lgbl&Lgblnummer=74/1996&Bundesland=Tirol Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes].</ref> ist in den meisten Ländern in [[Landesebene (Österreich)|Landesgesetzen]] verankert. Er stellt eine Untergliederung der ''[[Gemeinde (Österreich)|Politischen Gemeinde]]'' (auch ''Ortsgemeinde'') dar. Das Land oder die Gemeinde selbst<ref>Vgl §&nbsp;40 der [http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2012128/LRNI_2012128.html Niederösterreichischen Gemeindeordnung]</ref> entscheidet über die Schaffung, Auflassung oder Veränderungen von Ortschaften. Geregelt ist der Begriff in den meisten Bundesländern in den [[Gemeindeordnungen in Österreich|Gemeindeordnungen]], verwendet wird er auch in der [[Amtliche Statistik|amtlichen Statistik]] der ''[[Statistik Austria]]'' (STAT).<ref name="OVZ">{{Literatur | Herausgeber=Statistik Austria | Titel=[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnis]] 2001 | TitelErg= (9 Bände, 2004/2004) | Online= [http://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/21/index.html STAT → Regionales] | Kommentar=''Textteil'', gemeinsame Erläuterung der Länderbände}}</ref>


{{Veraltet|seit=2015|2=mit der [[Steiermärkische Gemeindestrukturreform|Steiermärkischen Gemeindestrukturreform]] sind 10 % weniger Gemeinden. Bitte neueste Zalen beschaffen, historisieren?}}
{{Veraltet|seit=2015|2=mit der [[Steiermärkische Gemeindestrukturreform|Steiermärkischen Gemeindestrukturreform]] sind 10 % weniger Gemeinden. Bitte neueste Zahlen beschaffen, historisieren?}}
Per 1. Januar 2008 bestanden in Österreich 2357 Gemeinden und 17.368 Ortschaften. Insgesamt gibt es etwa 55.000 – in der [[Österreichische Karte|Österreichischen Karte]]/[[Geonam Österreich]] – geführte Orte ([[Siedlungsname]]n).
Per 1. Januar 2008 bestanden in Österreich 2357 Gemeinden und 17.368 Ortschaften. Insgesamt gibt es etwa 55.000 – in der [[Österreichische Karte|Österreichischen Karte]]/[[Geonam Österreich]] – geführte Orte ([[Siedlungsname]]n).


Zeile 53: Zeile 53:


=== Ortschaft und Adresse ===
=== Ortschaft und Adresse ===
Historisch begründet sind die heutigen Ortschaftsbezeichnungen und großteils auch -abgrenzungen durch die unter Kaiserin [[Maria Theresia]] 1770 bis 1772 durchgeführte [[Numerierungsabschnitt|Nummerierung der Häuser]] im Zuge einer – ''Seelenkonskription'' genannten – [[Volkszählung]].  
Historisch begründet sind die heutigen Ortschaftsbezeichnungen und großteils auch -abgrenzungen durch die unter Kaiserin [[Maria Theresia]] 1770 bis 1772 durchgeführte [[Numerierungsabschnitt|Nummerierung der Häuser]] im Zuge einer – ''Seelenkonskription'' genannten – [[Volkszählung]].
Ursprünglich war eine Ortschaft also eine Ansammlung von Häusern in einem gemeinsamen [[Konskriptionsnummer]]nsystem. Erst später, als dieses Nummernsystem durch [[Hausnummer]]n mit [[Straßenname]]n abgelöst wurde, haben sich auch die Begründungen von Ortschaften (oder auch als „Orte“ bezeichnet) geändert.<ref name="OVZ 1/5"/> Eine dahingehende Definition findet sich noch in der ''Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung'' (K-AGO):<ref name="Ktn 3">{{§|1|Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung|LrK|DokNr=LKT12004954 |text= §&nbsp;3 ''Namen.'' (2) ''Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO.''}} StF: LGBl Nr 66/1998 (WV)</ref>
Ursprünglich war eine Ortschaft also eine Ansammlung von Häusern in einem gemeinsamen [[Konskriptionsnummer]]nsystem. Erst später, als dieses Nummernsystem durch [[Hausnummer]]n mit [[Straßenname]]n abgelöst wurde, haben sich auch die Begründungen von Ortschaften (oder auch als „Orte“ bezeichnet) geändert.<ref name="OVZ 1/5"/> Eine dahingehende Definition findet sich noch in der ''Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung'' (K-AGO):<ref name="Ktn 3">{{§|1|Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung|LrK|DokNr=LKT12004954 |text= §&nbsp;3 ''Namen.'' (2) ''Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO.''}} StF: LGBl Nr 66/1998 (WV)</ref>
{{Zitat|Ortschaften, das sind Siedlungen mit geschlossener Nummerierung||§&nbsp;3&nbsp;(2) K-AGO}}
{{Zitat|Ortschaften, das sind Siedlungen mit geschlossener Nummerierung||§&nbsp;3&nbsp;(2) K-AGO}}
Zeile 62: Zeile 62:
Heute sind Ortschaften eine statistisch-raumplanerische Untergliederung der Gemeinde in Teile, so wie die [[Katastralgemeinde]]n (KG) eine vermessungstechnisch-grundbuchrechtliche sind: Katastralgemeinden sind grundbücherliche Verwaltungseinheiten in den [[Kataster|Grundstückskatastern]], in denen meist eine oder mehrere Ortschaften liegen: Die jeweiligen Grenzen von Ortschafts- und Katastralgebieten decken sich im Allgemeinen, müssen das aber nicht, es kann auch vorkommen, dass eine Ortschaft sich auf mehr als eine Katastralgemeinde verteilt, oder sich bei Katastral- und Ortschaftsgrenzen kleine Abweichungen und Überschneidungen ergeben.
Heute sind Ortschaften eine statistisch-raumplanerische Untergliederung der Gemeinde in Teile, so wie die [[Katastralgemeinde]]n (KG) eine vermessungstechnisch-grundbuchrechtliche sind: Katastralgemeinden sind grundbücherliche Verwaltungseinheiten in den [[Kataster|Grundstückskatastern]], in denen meist eine oder mehrere Ortschaften liegen: Die jeweiligen Grenzen von Ortschafts- und Katastralgebieten decken sich im Allgemeinen, müssen das aber nicht, es kann auch vorkommen, dass eine Ortschaft sich auf mehr als eine Katastralgemeinde verteilt, oder sich bei Katastral- und Ortschaftsgrenzen kleine Abweichungen und Überschneidungen ergeben.


Dabei besteht auch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Katastralgemeinden und den Ortschaften.<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG"/> In manchen Situationen fallen die Begriffe Katastralgemeinde und Ortschaft – als Ortsteile – aber auch zusammen: Sie bilden meist [[Eingemeindung]]en ab, wenn eine ehemals selbstständige (politische) Gemeinde als Katastralgemeinde- und Ortschaftgebiet innerhalb der neuen Gemeinde erhalten bleibt.<ref name="Vergleich AT/CH/DE kommunal">nur dieser eine Aspekt der österreichischen Ortschaft ähnelt dem [[Ortschaft#Deutschland|deutschen Ortschaftsbegriff]] im Kommunalrecht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen</ref>
Dabei besteht auch kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Katastralgemeinden und den Ortschaften.<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG"/> In manchen Situationen fallen die Begriffe Katastralgemeinde und Ortschaft – als Ortsteile – aber auch zusammen: Sie bilden meist [[Eingemeindung]]en ab, wenn eine ehemals selbstständige (politische) Gemeinde als Katastralgemeinde- und Ortschaftsgebiet innerhalb der neuen Gemeinde erhalten bleibt.<ref name="Vergleich AT/CH/DE kommunal">nur dieser eine Aspekt der österreichischen Ortschaft ähnelt dem [[Ortschaft#Deutschland|deutschen Ortschaftsbegriff]] im Kommunalrecht in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen</ref>


=== Die Ortschaft in der amtlichen Statistik ===
=== Die Ortschaft in der amtlichen Statistik ===
Zeile 74: Zeile 74:
{{Zitat| Zusammenhängende Siedlungen innerhalb einer Gemeinde können als Ortschaften bezeichnet werden, ohne dass ihnen [[Rechtspersönlichkeit]] zukommt.|| §&nbsp;1 ''Begriff und rechtliche Stellung''&nbsp;(1) ''Burgenländische Gemeindeordnung.'' §&nbsp;2 ''Name''&nbsp;(4) ''NÖ&nbsp;Gemeindeordnung''; §&nbsp;1 ''Begriff und rechtliche Stellung'' &nbsp;(1) ''Steiermärkische Gemeindeordnung''}}
{{Zitat| Zusammenhängende Siedlungen innerhalb einer Gemeinde können als Ortschaften bezeichnet werden, ohne dass ihnen [[Rechtspersönlichkeit]] zukommt.|| §&nbsp;1 ''Begriff und rechtliche Stellung''&nbsp;(1) ''Burgenländische Gemeindeordnung.'' §&nbsp;2 ''Name''&nbsp;(4) ''NÖ&nbsp;Gemeindeordnung''; §&nbsp;1 ''Begriff und rechtliche Stellung'' &nbsp;(1) ''Steiermärkische Gemeindeordnung''}}


Dieser Begriff findet sich präzisiert als ''geschlossenen Ortschaft'' oder ''[[geschlossenes Ortsgebiet]]'', wie er auch in der [[Straßenverkehrsordnung (Österreich)|StVO]] besteht. Baulücken in einer Ortschaft können jedoch bewirken, dass es zu einer Unterbrechung des Ortsgebietes kommt. Auch gehören Häuser außerhalb des Ortsgebietes, die also außerhalb der Ortstafeln stehen, trotzdem zu einer Ortschaft. Der Begriff der ''geschlossenen Ortschaft'' selbst kommt primär im Naturschutzrecht und Immissionsthematiken vor, und ist ebenfalls landesrechtlich verankert.
Dieser Begriff findet sich präzisiert als ''geschlossene Ortschaft'' oder ''[[geschlossenes Ortsgebiet]]'', wie er auch in der [[Straßenverkehrsordnung (Österreich)|StVO]] besteht. Baulücken in einer Ortschaft können jedoch bewirken, dass es zu einer Unterbrechung des Ortsgebietes kommt. Auch gehören Häuser außerhalb des Ortsgebietes, die also außerhalb der Ortstafeln stehen, trotzdem zu einer Ortschaft. Der Begriff der ''geschlossenen Ortschaft'' selbst kommt primär im Naturschutzrecht und Immissionsthematiken vor, und ist ebenfalls landesrechtlich verankert.


{{Siehe auch|Topographische Siedlungskennzeichnung nach STAT}}
{{Siehe auch|Topographische Siedlungskennzeichnung nach STAT}}
Zeile 85: Zeile 85:


=== Ortschaftskennziffer ===
=== Ortschaftskennziffer ===
Seitens der Statistik Austria sind alle Ortschaften Österreichs mit einer Kennnummer, der ''Ortschaftskennziffer'' versehen, die mit der [[Gemeindekennziffer#Österreich|Gemeindekennziffer]] (und den darauf aufbauenden [[Zählsprengel|Zählbezirken/Zählsprengeln/Zählgebieten]])<ref name="OVZ 1/12">{{Literatur | Titel=Ortsverzeichnis 2001 | Kapitel=''Textteil'' 1.&nbsp;''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer&nbsp;12. ''Kennziffern für die territorialen Gliederungen'' | Seiten=16}}</ref> nicht direkt in Zusammenhang stehen. Letztere ist hierarchisch strukturiert (1.&nbsp;Stelle: Bundesland, 2./3.&nbsp;Statutarstadt/Bezirk, 4./5.&nbsp;Gemeinde weitgehend alphabetisch), die Ortschaftskennziffern sind eine (über diese Struktur) fortlaufende Nummerung der Ortschaften jeder Gemeinde (ebenfalls weitgehend nach Alphabet). Beide Systeme können aber durch sukzessive Änderungen im [[Gebietsstand]] Abweichungen zeigen.
Seitens der Statistik Austria sind alle Ortschaften Österreichs mit einer Kennnummer, der ''Ortschaftskennziffer'' versehen, die mit der [[Gemeindekennziffer#Österreich|Gemeindekennziffer]] (und den darauf aufbauenden [[Zählsprengel|Zählbezirken/Zählsprengeln/Zählgebieten]])<ref name="OVZ 1/12">{{Literatur | Titel=Ortsverzeichnis 2001 | Kapitel=''Textteil'' 1.&nbsp;''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer&nbsp;12. ''Kennziffern für die territorialen Gliederungen'' | Seiten=16}}</ref> nicht direkt in Zusammenhang stehen. Letztere ist hierarchisch strukturiert (1.&nbsp;Stelle: Bundesland, 2./3.&nbsp;Statutarstadt/Bezirk, 4./5.&nbsp;Gemeinde weitgehend alphabetisch), die Ortschaftskennziffern sind eine (über diese Struktur) fortlaufende Nummerierung der Ortschaften jeder Gemeinde (ebenfalls weitgehend nach Alphabet). Beide Systeme können aber durch sukzessive Änderungen im [[Gebietsstand]] Abweichungen zeigen.


Beispiel (Gemeindekennziffer Gemeinde, Ortschaftskennziffer Ortschaft; Auszug aus der fortlaufenden Liste):<!--<ref name="tir">Auszug aus {{Literatur | Herausgeber=STAT | Titel=Gemeinden mit Ortschaften und Postleitzahlen, Gebietsstand 2009 | Seiten=466 | Online=pdf; [http://www.statistik-austria.at/web_de/static/ortschaften_sortiert_nach_gemeindekennziffer_mit_postleitzahlen_csv_ca._90_022963.csv html/csv aktuell] | Kommentar=}}</ref>-->
Beispiel (Gemeindekennziffer Gemeinde, Ortschaftskennziffer Ortschaft; Auszug aus der fortlaufenden Liste):<!--<ref name="tir">Auszug aus {{Literatur | Herausgeber=STAT | Titel=Gemeinden mit Ortschaften und Postleitzahlen, Gebietsstand 2009 | Seiten=466 | Online=pdf; [http://www.statistik-austria.at/web_de/static/ortschaften_sortiert_nach_gemeindekennziffer_mit_postleitzahlen_csv_ca._90_022963.csv html/csv aktuell] | Kommentar=}}</ref>-->
Anonymer Benutzer