Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Formatierung Einzelnachweis
K (→‎Definition und Geschichte: noch deutlicher, mit Quelle: 1 Gemeinde = zumindest 1 Ortschaft)
K (Formatierung Einzelnachweis)
Zeile 82: Zeile 82:


==== Nachteile der Siedlungsgliederung nach Ortschaften; Schaffung anderer statistischer Gliederungen ====
==== Nachteile der Siedlungsgliederung nach Ortschaften; Schaffung anderer statistischer Gliederungen ====
Sowohl Ortschaften als auch Gemeinden in Österreich umfassen eine extreme Bandbreite von Einwohnern (Ortschaften: 0 bis >100.000 Einwohner; Gemeinden <100 bis >1 Million Einwohner), so dass sinnvolle statistische Vergleiche schwer möglich sind. Auch verändert sich der Umfang von Ortschaften infolge der Bevölkerungsbewegung laufend, wohingegen Gemeinden oft den Bestand an Ortschaften oft möglichst lange stabil erhalten.<ref>Max Layer: ''Ortschaft.'' in: ''Österreichisches Staatswörterbuch.'' Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 761.</ref> Insbesondere durch die Zersiedelung der Landschaft seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bildet die offizielle Ortschaftsgliederung mancherorts nur historische Begriffe inzwischen verschmolzener Wohnplätze ab. Außerdem spiegelt sich die tatsächliche Siedlungsgröße in den statistischen Angaben über Ortschaften nicht wieder, wenn Orte durch die Berücksichtigung politischer Gemeindegrenzen von der Statistik in einzelne Ortschaften zerlegt werden.<ref name="TerrGrundlage" /> Aus diesen Gründen wurden modernere statistische Einheiten geschaffen, die unabhängig von der Siedlungsgliederung nach Ortschaften<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG">{{"|Ein Zusammenhang zwischen Katastralgemeinden, Siedlungsgliederung und Zählsprengeln besteht nicht.}} {{Literatur | Titel=Ortsverzeichnis 2001 | Kapitel=''Textteil'' 1.&nbsp;''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer&nbsp;13. ''Flächenangaben und Katastralgemeinden'' | Seiten=16}}</ref> sind:
Sowohl Ortschaften als auch Gemeinden in Österreich umfassen eine extreme Bandbreite von Einwohnern (Ortschaften: 0 bis >100.000 Einwohner; Gemeinden <100 bis >1 Million Einwohner), so dass sinnvolle statistische Vergleiche schwer möglich sind. Auch verändert sich der Umfang von Ortschaften infolge der Bevölkerungsbewegung laufend, wohingegen Gemeinden oft den Bestand an Ortschaften oft möglichst lange stabil erhalten.<ref name="Layer761" /> Insbesondere durch die Zersiedelung der Landschaft seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bildet die offizielle Ortschaftsgliederung mancherorts nur historische Begriffe inzwischen verschmolzener Wohnplätze ab. Außerdem spiegelt sich die tatsächliche Siedlungsgröße in den statistischen Angaben über Ortschaften nicht wieder, wenn Orte durch die Berücksichtigung politischer Gemeindegrenzen von der Statistik in einzelne Ortschaften zerlegt werden.<ref name="TerrGrundlage" /> Aus diesen Gründen wurden modernere statistische Einheiten geschaffen, die unabhängig von der Siedlungsgliederung nach Ortschaften<ref name="Zusammenhang Ortschaft/Sprengel/KG">{{"|Ein Zusammenhang zwischen Katastralgemeinden, Siedlungsgliederung und Zählsprengeln besteht nicht.}} {{Literatur | Titel=Ortsverzeichnis 2001 | Kapitel=''Textteil'' 1.&nbsp;''Zum Systematischen Verzeichnis'' Ziffer&nbsp;13. ''Flächenangaben und Katastralgemeinden'' | Seiten=16}}</ref> sind:
* [[Zählsprengel]],<ref>Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien, 1987. S. 9ff.</ref> die – ähnlich der Siedlungsgliederung nach Ortschaften – in die Verwaltungsgliederung eingehängt sind, trotz Gemeindeteilungen und -zusammenlegungen einen Vergleich über längere Zeiträume hinweg ermöglichen und österreichweit Territorien mit ähnlicher Einwohnerzahl bilden
* [[Zählsprengel]],<ref>Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien, 1987. S. 9ff.</ref> die – ähnlich der Siedlungsgliederung nach Ortschaften – in die Verwaltungsgliederung eingehängt sind, trotz Gemeindeteilungen und -zusammenlegungen einen Vergleich über längere Zeiträume hinweg ermöglichen und österreichweit Territorien mit ähnlicher Einwohnerzahl bilden
* ''[[Siedlung#Österreich|Siedlungseinheiten]]'',<ref>Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien, 1987. S. 16f.</ref> die unabhängig von Verwaltungsgrenzen zusammenhängend bebaute Gebiete darstellen, dabei aber nur Siedlungen ab 501 Einwohner berücksichtigen
* ''[[Siedlung#Österreich|Siedlungseinheiten]]'',<ref>Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): ''Die territorialen Grundlagen der österreichischen Bundesstatistik.'' Wien, 1987. S. 16f.</ref> die unabhängig von Verwaltungsgrenzen zusammenhängend bebaute Gebiete darstellen, dabei aber nur Siedlungen ab 501 Einwohner berücksichtigen
Zeile 89: Zeile 89:
=== Abweichende Verwendung des Begriffs ''Ortschaft'' ===
=== Abweichende Verwendung des Begriffs ''Ortschaft'' ===
==== Geografischer Begriff ====
==== Geografischer Begriff ====
''Ortschaft'' als geografischer Begriff bedeutet ''Siedlung'', einen „zusammenhängenden Komplex von Ansiedlungen“,<ref name="Lehrbuch251">Joseph Ulbrich: ''Lehrbuch des Österreichischen Staatsrechts.'' Carl Konegen, Wien 1893. S. 251.</ref> „die Gesamtheit der nach einem gemeinsamen Mittelpunkt gravitierenden Wohnplätze.“<ref>Max Layer: ''Ortschaft.'' in: ''Österreichisches Staatswörterbuch.'' Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 760.</ref> Eine Ortschaft in diesem Sinn kann sich über Gemeindegrenzen hinweg erstrecken<ref name="Lehrbuch251" /> und wird in so einem Fall im [[Österreichische Karte|Amtlichen Kartenwerk]] nicht getrennt nach Gemeinden mit Namen versehen. Daher versah das Österreichische Statistische Zentralamt in den ''[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnissen]]'' bis 1971 die in unterschiedlichen politischen Gemeinden liegenden statistischen Ortschaften, die Teile solcher geografischer Ortschaften darstellen, jeweils mit dem Zusatz „''Ortschafts''anteil“, obwohl sie als getrennte Ortschaften gezählt werden.<ref name="Rausch54"/>
''Ortschaft'' als geografischer Begriff bedeutet ''Siedlung'', einen „zusammenhängenden Komplex von Ansiedlungen“,<ref name="Lehrbuch251">Joseph Ulbrich: ''Lehrbuch des Österreichischen Staatsrechts.'' Carl Konegen, Wien 1893. S. 251.</ref> „die Gesamtheit der nach einem gemeinsamen Mittelpunkt gravitierenden Wohnplätze.“<ref>Max Layer: ''Ortschaft.'' in: ''Österreichisches Staatswörterbuch. Dritter Band.'' Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 760.</ref> Eine Ortschaft in diesem Sinn kann sich über Gemeindegrenzen hinweg erstrecken<ref name="Lehrbuch251" /> und wird in so einem Fall im [[Österreichische Karte|Amtlichen Kartenwerk]] nicht getrennt nach Gemeinden mit Namen versehen. Daher versah das Österreichische Statistische Zentralamt in den ''[[Ortsverzeichnis (Österreich)|Ortsverzeichnissen]]'' bis 1971 die in unterschiedlichen politischen Gemeinden liegenden statistischen Ortschaften, die Teile solcher geografischer Ortschaften darstellen, jeweils mit dem Zusatz „''Ortschafts''anteil“, obwohl sie als getrennte Ortschaften gezählt werden.<ref name="Rausch54"/>
:{{siehe auch|Liste der Orte in Österreich, die in mehreren Gemeinden liegen}}
:{{siehe auch|Liste der Orte in Österreich, die in mehreren Gemeinden liegen}}
==== Geschlossene Ortschaft ====
==== Geschlossene Ortschaft ====
In manchen Gesetzen wurde und wird der Begriff ''Ortschaft'' im Sinn der [[Ortsgebiet#Erweiterter Begriff Ortsgebiet / geschlossene Ortschaft|Geschlossenen Ortschaft]] verwendet.<ref>Max Layer: ''Ortschaft.'' in: ''Österreichisches Staatswörterbuch.'' Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 763.</ref> Beispielsweise ist nicht jede statistisch-administrative Ortschaft auch eine Ortschaft im Sinne des Apothekengesetzes (ApG).<ref>So [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_1996100191_19970217X00/JWT_1996100191_19970217X00.html VwGH 96/10/0191]: Der von Gemeinde und Statistischem Zentralamt als Ortschaft ausgewiesene Ort Zell (Gemeinde Kufstein) ist nicht als ''Ortschaft'' im Sinne des § 24 ApG zu betrachten, da er „unter topografischen und strukturellen Gesichtspunkten“ kein „räumlich von anderen Siedlungsgebieten klar abgegrenztes Siedlungsgebiet“ darstellt und somit nur ein Teil einer größeren „geschlossenen Ortschaft“ ist.</ref>
In manchen Gesetzen wurde und wird der Begriff ''Ortschaft'' im Sinn der [[Ortsgebiet#Erweiterter Begriff Ortsgebiet / geschlossene Ortschaft|Geschlossenen Ortschaft]] verwendet.<ref>Max Layer: ''Ortschaft.'' in: ''Österreichisches Staatswörterbuch. Dritter Band.'' Alfred Hölder, Wien 1907 (2. Aufl.). S. 763.</ref> Beispielsweise ist nicht jede statistisch-administrative Ortschaft auch eine Ortschaft im Sinne des Apothekengesetzes (ApG).<ref>So [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_1996100191_19970217X00/JWT_1996100191_19970217X00.html VwGH 96/10/0191]: Der von Gemeinde und Statistischem Zentralamt als Ortschaft ausgewiesene Ort Zell (Gemeinde Kufstein) ist nicht als ''Ortschaft'' im Sinne des § 24 ApG zu betrachten, da er „unter topografischen und strukturellen Gesichtspunkten“ kein „räumlich von anderen Siedlungsgebieten klar abgegrenztes Siedlungsgebiet“ darstellt und somit nur ein Teil einer größeren „geschlossenen Ortschaft“ ist.</ref>


== Schweiz ==
== Schweiz ==
Anonymer Benutzer

Navigationsmenü