Ortschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Dieser Artikel|erläutert den politisch-administrativ-geographischen Begriff; zu „Wohnplatz“ im allgemeinen Sinne siehe [[Siedlung]]. Siehe auch [[geschlossene Ortschaft]].}}
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'''Ortschaft''' oder '''Ort''' bezeichnet in [[Deutschland]] sowohl einen organisatorischen als auch den rechtlichen Status einer [[Siedlung]].
'''Ortschaft''' bezeichnet in [[Deutschland]] sowohl einen organisatorischen als auch den rechtlichen Status einer [[Siedlung]].


In [[Österreich]] ist die Ortschaft die Grundeinheit des Systems der Siedlungsgliederung.<ref>Wilhelm Rausch: ''Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs.'' (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs, Band 2). Linz 1989, S. 53.</ref>
In [[Österreich]] ist die Ortschaft die Grundeinheit des Systems der Siedlungsgliederung.<ref>Wilhelm Rausch: ''Gebiets- und Namensänderungen der Stadtgemeinden Österreichs.'' (= Forschungen zur Geschichte der Städte und Märkte Österreichs, Band 2). Linz 1989, S. 53.</ref>
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